Bericht Wirtschaftsumfeld Entwicklungsländer Energie
EU bezuschusst aktuell die Vorbereitung von Auslandsinvestitionen
Der Early-Stage Investment Mechanism ist ein Pilotprojekt der EU. Es unterstützt europäische Firmen, die Infrastrukturprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern vorbereiten.
05.03.2026
Von Heike Hoffmann, Henri Cartier | Brüssel
Der Global Gateway Early-Stage Investment Mechanism (ESIM) ist ein Pilotförderinstrument der EU-Kommission, genauer der Generaldirektion Internationale Partnerschaften (GD INTPA). Derzeit ist nur eine Förderrunde geplant. Damit sollen Firmen aus der EU in der Frühphase bei der Vorbereitung ihrer Investitionsprojekte im Bereich Infrastruktur in Entwicklungs- und Schwellenländern unterstützt werden. Der Mechanismus ist ein weiterer Baustein der Global-Gateway-Strategie, der den Einfluss der EU und ihre Wettbewerbsfähigkeit weltweit stärken soll.
Für eine Bewerbung müssen die Unterlagen spätestens am 16. März 2026 um 12:00 Uhr (MEZ) eingereicht werden. Auf der Seite EU Funding & Tenders Portal unter "Global Gateway Early-Stage Investment Mechanism" finden sich ausführliche Informationen, darunter auch viele Antworten auf Unternehmensfragen. Relevante Bekanntmachungen werden auf der Ausschreibungswebsite veröffentlicht.
Gute Projektideen sollen nicht mehr an fehlender Vorbereitung scheitern
Oft scheitern gute Projektideen an fehlenden Mitteln für die frühe Planungs- und Strukturierungsphase. Hier setzt die EU an und verhilft Projekten zur Marktreife: Gefördert werden ausschließlich vorbereitende Maßnahmen wie Studien und Machbarkeitsanalysen, technische Hilfe, Masterpläne, Schulungen sowie – je nach Projekt – auch regulatorische Empfehlungen. Förderfähig sind ebenfalls Pilotprojekte, die einer konkreten Investitionsentscheidung vorausgehen, um Geschäftsmodelle, Technologien oder Konzepte europäischer Akteure im Zielmarkt zu testen und so größere Folgeinvestitionen vorzubereiten.
Der aktuell laufende ESIM verfolgt drei konkrete Zwecke: Der EU-Privatsektor soll früher und stärker in die Projektvorbereitung einsteigen, Qualität und Bankfähigkeit der Projekte sollen gestärkt und die Vorhaben stärker an den Prioritäten der EU und der Zielländer ausgerichtet werden. Insgesamt möchte die EU nachhaltigere Projekte, die langfristig Nachahmungseffekte schaffen und weitere Investitionen im Zielland anregen.
Fördersektoren sind vielfältig
Der Aufruf ist in fünf Lose gegliedert. Ein Vorschlag kann mehreren Sektoren zugeordnet werden:
- Verkehr: Zur Vorbereitung von Transportprojekten hat DG INTPA 7,8 Millionen Euro zugesagt. Hierunter fallen zum Beispiel Vorarbeiten für Eisenbahn-, Straßenbahn- oder E-Bus-Projekte sowie zur Modernisierung von Häfen und Flughäfen.
- Künstliche Intelligenz (KI): Für Projekte im Bereich künstliche Intelligenz stehen 4 Millionen Euro bereit. Der Fokus liegt auf KI-Anwendungen für den Umweltschutz. Dazu gehören etwa Satellitenbildanalysen zur Überwachung von Wäldern, Frühwarnsysteme für Naturkatastrophen und die Optimierung von Wasser- und Energieverteilung.
- Energie: Der größte Fördertopf mit 14,28 Millionen Euro geht an den Energiesektor. Förderfähig sind unter anderem Vorbereitungen für Wind- und Solarprojekte, grüner Wasserstoff, Wasserkraftwerke und die Modernisierung von Stromnetzen. Weitere Themen sind Energieeffizienz, Geothermie, Biomasse und Batterietechnologie.
- Stadtentwicklung: Für Stadtentwicklung sind 4,5 Millionen Euro vorgesehen. Damit werden nachhaltige Smart-City-Lösungen, Abfallmanagement, grüne Gebäude und Wasser- und Abwassersysteme unterstützt.
- Eisenbahnsektor in Lateinamerika: Ein spezieller Topf von 10 Millionen Euro ist für den Bahnsektor in Lateinamerika und in der Karibik reserviert.
Zielgruppe, Förderhöhe und Zuschlagskriterium
Der ESIM verfügt über ein Gesamtbudget von 40,58 Millionen Euro. Pro Projekt ist eine Unterstützung von 0,5 Millionen bis 2,0 Millionen Euro durch Zuschüsse möglich. Die EU finanziert bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Den Rest müssen die Antragsteller durch abdecken. Die Förderdauer beträgt 12 bis 36 Monate.
Antragsberechtigt als Hauptantragsteller sind juristische Personen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat. Dazu zählen Unternehmen aller Größen, Konsortien, Joint Ventures und staatsnahe Unternehmen. Für das KI-Los können auch Hochschulen und Forschungsinstitute als Hauptantragsteller auftreten. Staatliche Stellen aus der EU und internationale Organisationen können nur als Co-Antragsteller teilnehmen.
Zweistufiges Antragsprozedere
Firmen, die sich bis zum 16. März 2026 für Fördergelder aus dem Pilottopf bewerben wollen, müssen sich an klare Vorgaben von GD INTPA halten. Auf ihrer Homepage veröffentlicht GD INTPA bis dahin relevante Informationen und Antworten auf die dringendsten Fragen von Unternehmen.
Bewerber müssen sich zunächst im PADOR-System der EU registrieren. Die Einreichung erfolgt über das Online‑Portal PROSPECT. Das Antrags- und Auswahlverfahren ist zweistufig:
- Konzeptnote (maximal 6 Seiten): GD INTPA bewertet die von Bewerbern eingereichte Konzeptnote mit maximal 50 Punkten – 25 Punkte für die Relevanz und 25 Punkte für Reifegrad und erwartete Wirkung. Nur vorselektierte Bewerber werden zur nächsten Stufe zugelassen.
- Vollantrag (maximal 40 Seiten plus Anhänge): In der zweiten Stufe prüft die EU zunächst die finanzielle und operative Kapazität der Antragsteller. Anschließend erfolgt die Bewertung nach Award-Kriterien mit bis zu 100 Punkten: Kapazität (10), Relevanz (25), Projektdesign (20), Wirkung/Nachhaltigkeit (25), Budget/Effizienz (20).
Die EU legt bei der Auswahl Wert darauf, dass Projekte zu den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und zum europäischen Grünen Deal passen. Außerdem haben die Vorhaben den gemeinsam mit Partnerländern definierten Prioritäten entsprechen. Ein zentrales Kriterium ist der Wissenstransfer: Projekte sollen europäisches Know-how und Standards in die Partnerländer bringen, vor Ort Wertschöpfung und Beschäftigung fördern und eine lokale Verankerung nachweisen, etwa durch Partnerschaften mit lokalen Akteuren oder Unterstützungsschreiben zuständiger Stellen.
Ergebnisse der Konzeptnotenbewertung sind für Mai 2026 vorgesehen, Zuschlagsentscheidungen für Juli 2026. Die Zuschussverträge sollen vor Ende 2026 unterzeichnet werden.