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EU-Webinar am 20. Januar zu Fördermechanismus für Investitionsvorhaben

Der neue Early Stage Investment Mechanism unterstützt EU-Firmen bei der Vorbereitung globaler Infrastrukturprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. Es ist ein weiterer Baustein der Global-Gateway-Strategie.

Von Heike Hoffmann, Henri Cartier | Brüssel

Die Europäische Kommission, genauer die Generaldirektion Internationale Partnerschaften (DG INTPA), hat ein neues Förderprogramm namens Early-Stage Investment Mechanism gestartet. Der Fördertopf umfasst 40,6 Millionen Euro. Damit sollen europäische Firmen bei Investitionen in der Frühphase unterstützt werden, mit denen sie Infrastrukturprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern planen. Der Mechanismus ist ein weiterer Baustein der Global-Gateway-Strategie, der den Einfluss der Europäischen Union und ihre Wettbewerbsfähigkeit weltweit stärken soll.

EU-Kommission stellt neuen Fördermechanismus am 20. Januar 2026 online vor

Bewerbungen für Fördergelder aus dem neuen Topf können bis zum 16. März 2026 eingereicht werden. Zum Bewerbungsinhalt macht die DG INTPA klare Vorgaben. Zur Vorstellung des Förderprogramms, zur Unterstützung der Antragstellung und zur Erläuterung der Auswahlkriterien richtet die DG INTPA am 20. Januar 2026 von 11:00 bis 13:00 Uhr (MEZ) eine virtuelle Informationsveranstaltung in englischer Sprache aus. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Interessierte Firmen und Wirtschaftsorganisationen werden gebeten, sich bis zum 16. Januar 2026 Uhr (MEZ) über den entsprechenden Link auf der EU-Internetseite zu registrieren. 

Gute Projektideen sollen nicht mehr an fehlender Vorbereitung scheitern

Das neue Förderprogramm richtet sich an europäische Unternehmen, die Infrastrukturprojekte außerhalb Europas entwickeln möchten. Oft scheitern gute Projektideen an fehlenden Mitteln für die frühe Planungsphase. Hier setzt die EU an. Die EU finanziert Machbarkeitsstudien, Pilotprojekte und andere Vorarbeiten. Dadurch sollen Projekte marktreif und für Investoren attraktiv werden. 

Antragsberechtigt sind europäische Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat. Das Programm steht Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Großkonzernen offen. Auch Konsortien und öffentlich-private Partnerschaften können Anträge stellen. Im Bereich künstliche Intelligenz sind zusätzlich Forschungseinrichtungen und Universitäten zugelassen.

Die EU gewährt Zuschüsse zwischen 0,5 Millionen und 2 Millionen Euro pro Projekt. In der Regel werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen. In Ausnahmefällen ist sogar eine vollständige Finanzierung möglich. 

EU definiert fünf Förderbereiche in strategischen Infrastrukturbereichen

Das vorgesehen Budget von 40,58 Millionen Euro ist in fünf Themenbereiche aufgeteilt. Jeder Bereich erhält einen eigenen Fördertopf.

  • Transport: Zur Vorbereitung von Transportprojekten hat DG INTPA 7,8 Millionen Euro zugesagt. Hier werden zum Beispiel Vorarbeiten für Eisenbahn-, Straßenbahn- oder E-Bus-Projekte gefördert. Auch die Modernisierung von Häfen und Flughäfen ist förderfähig.
  • Künstliche Intelligenz (KI): Für Projekte im Bereich künstliche Intelligenz stehen 4 Millionen Euro bereit. Der Fokus liegt auf KI-Anwendungen für den Umweltschutz. Dazu gehören etwas Satellitenbildanalysen zur Überwachung von Wäldern oder Frühwarnsysteme für Naturkatastrophen.
  • Energie: Der größte Fördertopf mit 14,28 Millionen Euro geht an den Energiesektor. Förderfähig sind unter anderem Vorbereitungen für Wind- und Solarprojekte, grüner Wasserstoff, Wasserkraftwerke und die Modernisierung von Stromnetzen.
  • Stadtentwicklung: Für Stadtentwicklung sind 4,5 Millionen Euro vorgesehen. Damit werden nachhaltige Smart-City-Lösungen, Abfallmanagement und grüne Gebäude unterstützt.
  • Eisenbahnsektor in Lateinamerika: Ein spezieller Topf von 10 Millionen Euro ist für den Eisenbahnsektor in Lateinamerika und in der Karibik reserviert. 

Auswahlprozess und Kriterien

Unternehmen, die sich für eine Forderung über diesen Mechanismus bewerben wollen, müssen sich zunächst im PADOR-System der EU registrieren. Das Einreichen der Projektunterlagen selbst erfolgt über die Onlineplattform PROSPECT. Das Auswahlverfahren läuft in mehreren Stufen. Zunächst fordert die DG INTPA ein Konzeptpapier von interessierten Akteuren bis zum 16. März 2026 an. Nur vorausgewählte Bewerber dürfen dann einen vollständigen Antrag einreichen. Am Ende steht eine umfassende Prüfung der Förderfähigkeit durch die DG INTPA.

Die EU legt bei der Auswahl der Projekte besonderen Wert auf mehrere Aspekte. Die Projekte müssen zu den Nachhaltigkeitskriterien der Vereinten Nationen und zur europäischen Green-Deal-Strategie passen. Darüber hinaus sollen sie den Prioritäten der Partnerländer entsprechen, die vorab gemeinsam mit der EU festgelegt wurden.

Ein wichtiges Kriterium für die Förderfähigkeit der Anträge ist der Wissenstransfer. Die Projekte sollen europäisches Know-how und europäische Standards in die Partnerländer bringen. Gleichzeitig will die EU vor Ort Arbeitsplätze schaffen und zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen. Die EU bevorzugt Projekte, die eine lokale Verankerung nachweisen können. Das kann zum Beispiel eine Unterstützungserklärung der lokalen Behörden sein oder eine Partnerschaft mit einem einheimischen Unternehmen.

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