EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping – Birkensperrholz mit Ursprung in Russland
Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die Maßnahmen betreffen auch Einfuhren aus Kasachstan und der Türkei.
06.11.2026
Auf Einfuhren von Birkensperrholz mit Ursprung in Russland bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2021/1030 eingeführt wurden. Im Mai 2024 wurden die Maßnahmen auf Einfuhren aus Kasachstan und der Türkei ausgeweitet.
Im Februar 2026 gab die EU-Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten zum 10. November 2026 bekannt. Nun leitet sie eine Auslaufüberprüfung ein.
Einleitung einer Auslaufüberprüfung
Bei einer Auslaufüberprüfung prüft die EU-Kommission, ob die Antidumping- bzw. Antisubventionsmaßnahmen verlängert werden sollen. Während der Auslaufüberprüfung gelten die bestehenden Antidumping- und Ausgleichszölle weiterhin.
Die Auslaufüberprüfung betrifft die Waren, die aktuell den Antidumpingmaßnahmen unterliegen. Dabei handelt es sich um Sperrholz ausschließlich aus Furnieren mit einer Dicke von 6 mm oder weniger, mit äußeren Lagen aus Holz der Unterposition 4412 33, mit mindestens einer äußeren Lage aus Birkenholz, auch beschichtet. Die Ware wird derzeit in die folgenden KN-Codes eingereiht: ex 4412 33 10 (TARIC-Codes 4412 33 10 82 und 4412 33 10 84).
So sieht der Zeitplan aus
Stellungnahmen interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb der in den Bekanntmachung veröffentlichten Fristen bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.9). Die Kommission hat höchstens 15 Monate Zeit, um die Untersuchungen abzuschließen.
Der Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung wurde im Namen des Wirtschaftszweigs der Union von Woodstock Consortium eingereicht.
Quelle:
- Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Birkensperrholz mit Ursprung in Russland; ABl. C vom 6. November 2026.
- Bekanntmachung des bevorstehenden Auslaufens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C vom 13. Februar 2026.
Ausweitung der Maßnahmen
Im August 2023 leitete die EU-Kommission eine Umgehungsuntersuchung ein. Es bestand der Verdacht, dass die Antidumpingmaßnahmen durch den Versand aus Kasachstan und der Türkei umgangen werden. Diese Untersuchung ist abgeschlossen. Die Kommission weitet die Maßnahmen aus.
Die Ausweitung gilt für Einfuhren, die aus Kasachstan und der Türkei versandt werden, ob als Ursprungserzeugnisse dieser Länder angemeldet oder nicht. Der Antidumpingzoll beträgt 15,8 Prozent. Die betroffenen Einfuhren wurden für den Zeitraum der Untersuchung zollamtlich erfasst. Die ausgeweiteten Antidumpingzölle werden auch auf die zollamtlich erfassten Einfuhren erhoben.
Quellen:
- Ausweitung: Durchführungsverordnung (EU) 2024/1287; ABl. L vom 14. Mai 2024;
- Einleitung der Umgehungsuntersuchung: Durchführungsverordnung (EU) 2023/1649; ABl. L 207 vom 22. August 2023, S. 77.
Die Maßnahmen gelten seit November 2021
Die EU-Kommission führt mit Wirkung vom 10. November 2021 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Birkensperrholz mit Ursprung in Russland ein.
Die Maßnahmen werden nicht ausgesetzt
Während der Untersuchung beantragten mehrere interessierte Parteien die Aussetzung der Antidumpingmaßnahmen, weil sich die Marktbedingungen geändert haben. Die Europäische Kommission teilte jedoch mit, dass die Antidumpingmaßnahmen nicht ausgesetzt werden (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/2145).
Betroffene Ware
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Sperrholz ausschließlich aus Furnieren mit einer Dicke von 6 mm oder weniger, mit äußeren Lagen aus Holz der Unterposition 4412 33, mit mindestens einer äußeren Lage aus Birkenholz, auch beschichtet.
Die Ware wird derzeit unter folgenden KN-Code eingereiht: ex 4412 33 00 (TARIC-Code 4412 33 00 10).
Antidumpingzölle
| Unternehmen | Endgültiger Antidumpingzoll (in Prozent) | TARIC-Zusatzcode |
|---|---|---|
| Zheshartsky LРK LLC | 15,80 | C661 |
Sveza-Gruppe, bestehend aus sieben ausführenden Herstellern:
| 14,40 | C659 |
| Syktyvkar Plywood Mill Ltd. | 15,72 | C660 |
| Im Anhang aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen | 14,85 | |
| Alle übrigen Unternehmen | 15,80 | C999 |
Für die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze muss den Zollbehörden eine gültige Handelsrechnung vorgelegt werden. Diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet:
"Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind."
Wenn eine solche Handelsrechnung nicht vorgelegt werden kann, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz in Höhe von 15,8 Prozent Anwendung.
Es besteht die Möglichkeit, die Anerkennung als neuer ausführender Hersteller zu beantragen und so in die Liste der im Anhang aufgeführten Unternehmen aufgenommen zu werden. Hierfür sind die Bedingungen gemäß Artikel 3 zu erfüllen.
Sicherheitsleistungen werden vereinnahmt
Im Juni 2021 hatte die Europäische Kommission vorläufige Antidumpingmaßnahmen eingeführt. Die Sicherheitsleistungen werden endgültig vereinnahmt. Die endgültigen Antidumpingzölle sind geringer als die Vorläufigen. Die Sicherheitsleistungen, die den endgültigen Antidumpingzoll übersteigen, werden freigegeben.
Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2021/1930 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Birkensperrholz mit Ursprung in Russland; ABl. L 394 vom 9. November 2021, S. 7.
Vorherige Verfahrensschritte
Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen
Die EU-Kommission führte mit Wirkung vom 12. Juni 2021 einen vorläufigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Birkensperrholz mit Ursprung in Russland ein. Die Maßnahmen galten sechs Monate bis zur Einführung der endgültigen Maßnahmen. Die Überführung der betroffenen Ware in den zollrechtlich freien Verkehr der Union war von der Leistung einer Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls abhängig.
Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2021/940; ABl. L 205 vom 11. Juni 2021, S. 47.
Einleitung eines Antidumpingverfahrens
Die Europäische Kommission leitete das Verfahren im Oktober 2020 ein; Bekanntmachung, ABl. C 342 vom 14. Oktober 2020, S. 2.