EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Glasperlen mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an.
30.09.2026
Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumping- bzw. Ausgleichszölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Im Juni 2026 leitete die EU-Kommission ein Antidumpingverfahren ein, das Betonstahlmatten mit Ursprung in China und der Türkei betrifft. Nun ordnet die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung aller Einfuhren ab 1. Oktober 2026 an.
Diese Waren sind betroffen
Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um feste Mikrokugeln aus Glas (im Handel als "Glasperlen“ bekannt) mit einem Durchmesser von 2 mm oder weniger, auf der Oberfläche beschichtet oder unbeschichtet, unabhängig von Verwendungszweck oder Herstellungsverfahren. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7018 10 90, ex 7018 20 00 und ex 7018 90 90.
Als Glasperlen definierte Waren in Form kleiner durchstochener Kugeln, die derzeit in die KN-Codes 7018 10 11 und 7018 10 19 eingereiht werden, sind nicht von der Untersuchung betroffen.
So sieht der weitere Zeitplan aus
Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.
Das Verfahren wurde auf Antrag von neun Herstellern im Namen des Wirtschaftszweigs der EU eingeleitet.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/2162 der Kommission vom 29. September 2026 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von festen Mikrokugeln aus Glas (im Handel als Glasperlen bekannt) mit Ursprung in der Volksrepublik China, um die Erhebung von Antidumpingzöllen auf die zollamtlich erfassten Einfuhren zu ermöglichen; ABl. L vom 30. September 2026;
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von festen Mikrokugeln aus Glas (im Handel als Glasperlen bekannt) mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 16. Juli 2026.