EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Kabel und Seile aus Stahldraht
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der Einfuhren an. Betroffen sind Einfuhren mit Ursprung in Indien, Thailand und der Türkei.
30.10.2026
Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumping- bzw. Ausgleichszölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Im September 2026 leitete die EU-Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nun ordnet die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung aller Einfuhren bestimmter Kabel und Seile aus Stahldraht mit Ursprung in Indien, Thailand und der Türkei ab 31. Oktober 2026 an.
Diese Waren sind betroffen
Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Untersuchung sind. Hierbei handelt es sich um Kabel und Seile aus Stahl, einschließlich verschlossener Seile, ausgenommen Kabel und Seile aus nicht rostendem Stahl, mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 3 mm. Die betroffenen Einfuhren haben ihren Ursprung in Indien, Thailand und der Türkei. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: x 7312 10 81, ex 7312 10 83, ex 7312 10 85, ex 7312 10 89 und ex 7312 10 98 (TARIC-Codes 7312 10 81 12, 7312 10 81 13, 7312 10 81 19, 7312 10 83 12, 7312 10 83 13, 7312 10 83 19, 7312 10 85 12, 7312 10 85 13, 7312 10 85 19, 7312 10 89 12, 7312 10 89 13, 7312 10 89 19, 7312 10 98 12, 7312 10 98 13 und 7312 10 98 19).
So sieht der Zeitplan aus
Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.
Das Verfahren wurde auf Antrag vom Verband European Federation of Steel Wire Rope Industries im Namen des Wirtschaftszweigs der EU eingeleitet.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/2396 der Kommission vom 29. Oktober 2026 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren bestimmter Kabel und Seile aus Stahldraht mit Ursprung in der Republik Indien, dem Königreich Thailand und der Republik Türkei, um die Erhebung von Antidumpingzöllen auf die zollamtlich erfassten Einfuhren zu ermöglichen; ABl. L vom 30. Oktober 2026;
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Kabel und Seile aus Stahldraht mit Ursprung in der Republik Indien, dem Königreich Thailand und der Republik Türkei; ABl. C vom 24. September 2026.