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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antisubvention - Räder aus Aluminium mit Ursprung in Marokko

Die Europäische Kommission leitet ein Antisubventionsverfahren ein.
 

Von Stefanie Eich | Bonn

Diese Waren sind betroffen 

Gegenstand der Untersuchung sind Räder aus Aluminium für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, auch mit Zubehör, auch mit Reifen. 

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 8708 70 10 und ex 8708 70 50 (TARIC-Codes 8708 70 10 15, 8708 70 10 50, 8708 70 50 15 und 8708 70 50 50). 

Der Antrag wurde vom Verband europäischer Hersteller von Fahrzeugrädern eingereicht. 

So sieht der Zeitplan aus

Stellungnahmen interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb von 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung (16. Februar 2024) bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.8 der Bekanntmachung).

Die Kommission hat insgesamt 13 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht spätestens neun Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.

Quelle:
Bekanntmachung der Einleitung eines Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Kraftfahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in Marokko; ABl. C vom 16. Februar 2024 (C/2024/846).

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