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EU-Schutzmaßnahmenuntersuchung zu Hybridfahrzeugen

Die EU leitet eine Untersuchung zur Einführung von Schutzmaßnahmen ein.

Stefanie Eich

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU reagiert mit der Untersuchung auf einen massiven Importanstieg von Hybridfahrzeugen. Die Einfuhren nahmen im Zeitraum von 2023 bis Mitte 2025 um 49 Prozent zu. Die Einfuhren wirken sich negativ auf den Marktanteil der EU-Hersteller aus. Bei der Untersuchung wird ermittelt, ob Unionsherstellern durch die erhöhten Einfuhren eine bedeutende Schädigung entsteht oder zu entstehen droht. Nach Abschluss der Untersuchung kann die EU Schutzmaßnahmen einführen, zum Beispiel in Form von Zusatzzöllen oder Kontingenten. 

Diese Waren sind betroffen 

Die Untersuchung betrifft bestimmte neue Hybridfahrzeuge, die hauptsächlich für die Beförderung von neun oder weniger Personen einschließlich des Fahrers bestimmt sind, und mit einem Kolbenverbrennungsmotor und einem oder mehreren Elektromotoren angetrieben werden (unabhängig von der Anzahl der in Bewegung gesetzten Räder), unabhängig davon, ob sie durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden können oder nicht. Die Fahrzeuge werden derzeit in die folgenden KN-Codes eingereiht: ex 8703 40 10, ex 8703 50 00, ex 8703 60 10 und ex 8703 70 00 (TARIC-Code 8703 40 10 10, 8703 40 10 90, 8703 50 00 10, 8703 60 10 10, 8703 60 10 90, 8703 70 00 10).

Folgende Fahrzeuge sind ausgenommen: Fahrzeuge mit einer elektrischen Energiequelle, die nur für andere Funktionen als für den Antrieb genutzt wird, Fahrzeuge der Klasse L gemäß der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 sowie Krafträder.

So sehen das Verfahren und der Zeitplan aus

Die EU-Kommission leitet das Verfahren von Amts wegen ein. Die Kommission hat neun Monate Zeit, die Untersuchung abzuschließen. Eine Verlängerung des Verfahrens um zwei Monate ist möglich. Während der Untersuchung kann die EU-Kommission vorläufige Maßnahmen einführen.

Die EU-Kommission bittet die Unionshersteller, bei der Untersuchung mitzuarbeiten. Um die benötigten Informationen einzuholen, wird die Kommission die Fragebogenantworten von Herstellern, Herstellerverbänden, Einführern und Händlern in der EU einholen. 

Kurz erklärt: Schutzmaßnahmen 

Schutzmaßnahmen adressieren steigende Einfuhren bestimmter Waren. Die Einfuhren sind nicht zwangsläufig gedumpt oder subventioniert, verursachen durch ihr Volumen aber eine ernsthafte Schädigung des heimischen Wirtschaftszweigs. 

Quelle: 
Bekanntmachung der Einleitung einer Schutzmaßnahmenuntersuchung betreffend die Einfuhren bestimmter neuer Hybridfahrzeuge für die Personenbeförderung; ABl. C vom 30. Oktober 2026.