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Zollmeldung EU Klimawandel

Zugang zum CBAM-Übergangsregister freigeschaltet

Deutsche Unternehmen können sich nun im CBAM-Portal registrieren  und dieses nutzen.

Von Stefanie Eich | Bonn

Der Zugang zum CBAM-Übergangsregister erfolgt in Deutschland über das Zoll-Portal. Die deutsche Zollverwaltung hat eine Anleitung veröffentlicht, wie Unternehmen Zugang zum Übergangsregister erhalten. 

Bitte beachten Sie, dass GTAI keine Fragen zu Problemen mit der Registrierung im Übergangsregister beantworten kann. Ansprechpartner ist die deutsche Zollverwaltung über den Service Desk Zoll

Achtung: Am 31. Januar 2024 müssen Unternehmen den ersten CBAM-Quartalsbericht über das CBAM-Übergangsregister einreichen. Die zuständige nationale Behörde in Deutschland ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt). Die DEHSt schreibt auf ihrer Webseite, dass die "verzögerte Bereitstellung der Registrierungsmöglichkeiten und somit die späte Möglichkeit zur Erstellung der CBAM-Berichte in Deutschland für berichtspflichtige Anmelder nicht zur Verhängung von Sanktionen oder anderen Nachteilen führen." 

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