Schiedsverfahren sind streitige Verfahren und eignen sich gut für grenzüberschreitende Dispute.
Zunächst besteht bei Abschluss des Vertrages mit einem finnischen Dienstleister die Möglichkeit, eine Schiedsgerichtsklausel zu vereinbaren. Es gibt zahlreiche international tätige Schiedsgerichtsorganisationen, etwa die Internationale Handelskammer (ICC – International Chamber of Commerce) oder in Deutschland zum Beispiel die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS). In Finnland selbst besteht beispielsweise seit 100 Jahren das Schiedsinstitut des Dachverbandes der finnischen Handelskammern (Keskuskauppakamarin välityslautakunta), das auch eine englischsprachige Website unterhält. Die Schiedsgerichtsorganisationen haben auf ihren Internetseiten zudem Musterklauseln, die (nach entsprechender Ausfüllung von Lücken) in den Vertrag mit aufgenommen werden können.
Deutschland und Finnland sind Vertragsstaaten des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10.06.1958. Daher können in Finnland ergangene Schiedssprüche grundsätzlich auch in Deutschland vollstreckt werden (und umgekehrt).