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Pflichtversicherung

In Finnland gibt es einige Pflichtversicherungen, die dem Schutz des Vertragspartners dienen.

Berufshaftpflichtversicherungen

Berufshaftpflichtversicherungen decken Schäden ab, die durch Fehler der Berufsausübung entstehen.

Manche finnische Dienstleister müssen sich gegen die Risiken fehlerhafter Ausführung ihrer Tätigkeit mit einer Berufshaftpflichtversicherung absichern. Beispielhaft sind hier die folgenden Dienstleistungstätigkeiten genannt:

Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung benötigen finnische Versicherungsmakler. Die Rechtsgrundlage findet sich im finnischen Gesetz über die Bereitstellung von Versicherungen (Laki vakuutusten tarjoamisesta/Lag om försäkringsförmedling).

Zahlreiche Angehörige von Gesundheitsberufen sind gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Hierzu zählen unter anderem Psychotherapeuten (psykoterapeut), Chiropraktiker (kiropraktor), Masseure (massör) oder Praktiker für Physikalische Therapie (naprapat). Rechtliche Grundlage ist § 4 des Patientenversicherungsgesetzes (Potilasvakuutuslaki/Patientskadelag, Gesetz Nr. 948/2019). Auf dieses verweist nämlich § 21 des finnischen Gesetzes über Gesundheitsberufe (Laki terveydenhuollon ammattihenkilöistä/Lag om yrkesutbildade personer inom hälso- och sjukvården, Gesetz Nr. 559/1994).

Auch Rechtsanwälte in Finnland sind zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet (Artikel 11.7 der Standesordnung der Rechtsanwälte). 

Arbeitsunfallversicherung

In Ermangelung von Berufsgenossenschaften müssen Arbeitgeber zum Schutz ihrer Mitarbeitenden eine Versicherung für die Folgen von Arbeitsunfällen abschließen.

Arbeitgeber in Finnland müssen mit einer speziellen Versicherung gegen Ansprüche ihrer Arbeitnehmer wegen Verletzungen auf Grund von Arbeitsunfällen abgesichert sein. Diese Arbeitsunfallversicherung muss grundsätzlich bei speziell hierfür lizenzierten Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Rechtliche Grundlage ist das Gesetz über die Entschädigung von Arbeitnehmern (Työtapaturma- ja ammattitautilaki/Lag om olycksfallsförsäkring, Gesetz Nr. 459/2015). Das in Deutschland aufgebaute System der Berufsgenossenschaften existiert in Finnland dagegen nicht.

Germany Trade & Invest (Stand: April 2025)

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