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Branchen | Frankreich | Hochbau

Rahmenbedingungen

Die Marktbearbeitung im Bausektor gilt als schwierig. Ein lokaler Partner ist unabdingbar, auch weil der Sektor zum Teil anders tickt als in Deutschland.

Von Peter Buerstedde | Paris

Der Bausektor in Frankreich ist kein einfaches Pflaster für ausländische Firmen, da er einige Besonderheiten aufweist und das Land über große, wettbewerbsfähige und technisch versierte Baukonzerne verfügt. Die Marktbearbeitung gemeinsam mit einem lokalen Partner gilt daher als essenziell.

Die Teilnahme an Ausschreibungen oder Architekturwettbewerben ist oft der einzige Weg, um bei größeren Projekten zum Zuge zu kommen. Im öffentlichen Sektor sind alle Bauvorhaben nach den Bestimmungen des "Code des Marchés Publics" zu vergeben. Einzelheiten über das öffentliche Vergaberecht finden sich im Ausschreibungsportal der Regierung.

Autorisiert zu öffentlichen Ausschreibungen sind der Staat, die Gebietskörperschaften sowie die diversen öffentlichen Einrichtungen. Die Bewerbung für eine Ausschreibung umfasst verschiedene Dokumente und Unterlagen, zusammengefasst im "Dossier de Consultation des Entreprises". Zum Dossier gehören die technische Spezifikation, eine Verpflichtungserklärung über die Leistung und den Angebotspreis und eventuell auch der Durchführungsplan.

Eine besondere Schwierigkeit stellt für deutsche Unternehmen in Frankreich die zehnjährige Gewährleistungspflicht (décennale) dar, da deutsche Versicherer diese in der Regel nicht abdecken und eine Versicherung in Frankreich an eine Präsenz vor Ort gebunden ist. Diese Verpflichtung birgt eine weitere Hürde für neue Baulösungen oder Produkte. Diese benötigen in Frankreich eine besondere Zulassung durch die CSTB, damit ihr Einsatz von den Versicherern akzeptiert wird.

Staatliche Förderung nur bei besonderer Qualifizierung

Geschäftschancen für deutsche Unternehmen können sich aus einer Verschärfung der Regeln für Energieausweise ergeben: bestimmte besonders ineffiziente Wohnungen dürfen ab 2023 gar nicht mehr neu vermietet werden. Einzelheiten hat das französische Ministerium für ökologischen Wandel veröffentlicht.  

Zum 1. Januar 2022 ist die RE2020 (réglementation environnementale) in Kraft getreten. Sie sieht unter anderem die Pflicht vor, die Lebenszyklusanalyse in den Bauantrag mit aufzunehmen. Dieser Analyse liegen wiederum Umwelterklärungen zugrunde, die vom Hersteller der jeweiligen Materialien herausgegeben werden. Ebenfalls ab dem 1. Januar 2022 gelten strengere Regeln bezüglich der Wiederverwertbarkeit von Bauabfällen. Zukünftig muss auch bei bedeutenden Renovierungen vor Arbeitsbeginn eine Produktdiagnose hinsichtlich der zu erwartenden Materialien und Abfälle durchgeführt werden. So soll eine gute Wiederverwertung, soweit möglich, gewährleistet werden.

Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen ist die staatliche Förderung in der Regel daran geknüpft, dass die ausführende Person die besondere Qualifizierung RGE (reconnu garant de l'environnement) erlangt hat. Dafür müssen französischsprachige Kurse absolviert werden, die Kosten verursachen. Bei geringeren Auftragsvolumina macht dieses Erfordernis Arbeiten in Frankreich für deutsche Handwerker mitunter unattraktiv.  

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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