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Branchen | Frankreich | Abfallwirtschaft

Rahmenbedingungen

Frankreich und Deutschland sind Teil des EU-Binnenmarkts. Die EU-Regelungen gelten entsprechend für beide Länder. 

Von Peter Buerstedde | Paris

Besondere Hürden bei der Auftragserlangung für deutsche Unternehmen existieren in Frankreich nicht. Die Ausschreibungspraxis folgt den EU-Richtlinien. Öffentliche Ausschreibungen können auf dem Internetportal Boamp und im European Tender Information System (ETIS) abgerufen werden. Als ETIS-Partner bietet Germany Trade & Invest Ihnen Zugang unter https://www.gtai-eu-ausschreibungen.de/gtai/home/index.do.

Die Umweltabteilung der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer kann Unternehmen bezüglich der Verpflichtungen gegenüber den Rücknahmesystemen unterstützen und die Meldung der verwendeten Verpackungen und Materialien übernehmen.

Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union (EU) sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa Deutsches Institut für Normung e.V.).

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.


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