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28.02.2023
Zahlreiche Dienstleistungstätigkeiten unterfallen in Frankreich Pflichtversicherungserfordernissen.
Hierzu zählen die Berufshaftpflichtversicherungen, die beispielsweise von Dienstleistern wie
abzuschließen sind.
Hinzu kommen allerdings auch Pflichtversicherungserfordernisse, die in bestimmten Tätigkeitsbereichen bestehen. Von besonderer Wichtigkeit sind dabei die im Bausektor nötigen Pflichtversicherungen. Hier benötigen nicht nur Architekten (s.o.) eine Berufshaftpflichtversicherung. Vielmehr müssen gemäß Artikel L241-1 Code des assurances alle Personen eine spezielle objektgebundene Haftpflichtversicherung (assurance de responsabilité civile décennale) abschließen, die die Pflichten der speziellen Baugewährleistung der Artikel 1792 ff. des französischen Zivilgesetzbuches (Code civil) erfassen.
Germany Trade & Invest (Stand: Februar 2023)