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Ghanas neues Zollgesetz wird weitreichende Folgen für den Import von Fahrzeugen haben.
01.07.2020
Von Corinna Päffgen | Accra
Seit einigen Jahren buhlt Ghana um Investitionen internationaler Automobilkonzerne. In 2018 wurden mehrere Absichtserklärungen mit führenden Herstellern über den Aufbau von Montagewerken unterzeichnet, unter ihnen Volkswagen, Nissan und Sinotruk. Als eine der Bedingungen bei den Verhandlungen für eine Ansiedlung soll die Änderung von Importvorschriften für bestimmte Gebrauchtfahrzeuge sowie die Schaffung zahlreicher Anreize für Investoren gewesen sein.
Trotz großer Kritik seitens der Bevölkerung hat das ghanaische Parlament am 12. März 2020 ein Zoll-Änderungsgesetz (Customs Amendmend Act 2020; Act 1014) zur Reformierung des Zollgesetzes von 2015 (Costums Act 891) verabschiedet. Das Gesetz wurde nach Zustimmung des Präsidenten am 30. April 2020 im Amtsblatt (Ghana Gazette) veröffentlicht und ist am selben Tag in Kraft getreten.
Das novellierte Zollgesetz sieht wichtige Änderungen in Bezug auf den Import alter und verunfallter Fahrzeuge sowie Anreize für Automobilhersteller und –monteure vor, die im Rahmen des Ghana Automotive Manufacturing Development Program (GAMDP) registriert sind.
Das neue Gesetz beinhaltet drei wichtige Änderungen:
Zudem können Automobilhersteller und –Monteure, die im Rahmen des Ghana Automotive Manufacturing Development Program (GAMDP) registriert sind, Zollvergünstigungen (rebates) für die Einfuhr bestimmter Fahrzeugteile und –komponenten erhalten.
Die umfangreichen Änderungen stoßen bei den lokalen Gebrauchtwagenhändlern auf große Kritik, die mit Umsatzeinbußen rechnen müssen. Die Regierung geht zudem von einem Verlust von Einfuhrzöllen in Höhe von etwa 140 Millionen US-Dollar (US$) für einen Zeitraum von drei Jahren aus.
Neben den Änderungen der Import- beziehungsweise Zollvorschriften wurden bereits im letzten Jahr Änderungen des Einkommensteuergesetzes (Act 896) verabschiedet, die seit dem 1. Januar 2020 in Kraft sind.
So werden unterschiedliche Steuerbefreiungen (Tax holidays) in Abhängigkeit des Zerlegungsgrades der zu montierenden Fahrzeuge für Firmen gewährt, die im Rahmen des GAMDP registriert sind. Bei CKD-Fahrzeugen (vollständig zerlegt) erhält der Steuerpflichtige eine Steuerbefreiung von 10 Jahren. Bei SKD-Fahrzeugen (teilzerlegt) erhält der Steuerpflichtige hingegen eine Steuerbefreiung von 3 Jahren.
Ghana hat damit wichtige Schritte für den Aufbau einer eigenen Autoindustrie getan. Die Unternehmen Volkswagen und Sinotruk haben bereits den Betrieb ihrer neuen Montagewerke aufgenommen.
Allerdings sind die geplanten Produktionsmengen der Unternehmen noch überschaubar: Volkswagen plant in einer ersten Phase die Montage von 5.000 Fahrzeugen pro Jahr, Sinotruk plant eine Menge von 1.500 montierten Lkw jährlich. Mittel- und langfristig ist die Bearbeitung des westafrikanischen Marktes und gegebenenfalls des gesamten Kontinentes geplant. Umso wichtiger werden die Umsetzung der ECOWAS-Zollunion und die Implementierung der neuen panafrikanischen Freihandelszone (AfCFTA). Die Zollunion der ECOWAS-Staaten soll dieses Jahr vollständig in Kraft treten. Ob allerdings alle 15 Mitgliedsstaaten die Regelungen bereits entsprechend in nationales Recht umgesetzt haben, ist bislang nicht bekannt. Hier dürfte es nun zu Verzögerungen kommen, gleiches gilt für den Beginn der Umsetzung der Freihandelszone. Aufgrund der Coronakrise ist der offizielle Startschuss am 1. Juli 2020 nicht zu halten, nun ist der 1. Januar 2021 als Beginn im Gespräch.
Aber nicht nur regionale sondern auch nationale Reformen sind weiterhin notwendig. Vor allem die Schaffung von Finanzierungsmöglichkeiten für den Kauf von Neuwagen ist wichtig. Daneben sind Verbesserungen beispielsweise im Bereich der Straßensicherheit sowie in der Fachkräfteausbildung für eine erfolgreiche Entwicklung eines Marktes erforderlich.
Mehr zur Automobilbranche in Ghana und Afrika finden Sie hier.