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Zuschüsse für Elektrofahrzeuge und Ladestationen sowie Steuererleichterungen stehen im Mittelpunkt des neuen griechischen Elektromobilitätsgesetzes.
30.09.2020
Von Michaela Balis | Athen
Mit etwa 100 Millionen Euro sollen 2020 bis 2021 in Griechenland Elektrofahrzeuge gefördert werden. Zuschüsse gibt es auch für die Installation von häuslichen Ladestationen. Dafür hat das griechische Umwelt- und Energieministerium die Initiative "Kinoumai ilektrika" gestartet, die auf dem Gesetz 4710/2020 vom Juli 2020 basiert.
Insgesamt sollen bis Ende 2021 etwa 5.500 neue Elektroautos, 12.500 Elektro-Motorräder und -Fahrräder sowie 3.500 neue Taxen und 6.000 Dienstwagen mit Elektro- oder Hybridantrieb (BEV oder PHEV) auf griechischen Straßen rollen. Außerdem sollen 12.500 neue häusliche Ladestationen installiert werden. Das Gesetz führt außerdem kostenlose Parkplätze für Elektroautos ein.
Die Initiative des griechischen Umwelt- und Energieministeriums startete am 24. August 2020 (Gesetzesblatt FEK 3323 Β/7.8.2020). Natürliche und juristische Personen können sich über eine neu eingerichtete Internet-Plattform informieren und Anträge stellen.
Für die Anschaffung von neuen Elektroautos erhalten Privatpersonen je nach Listenpreis einen Zuschuss, die sogenannte Öko-Prämie. Hinzu kommt eine Abwrackprämie, die für Pkw bei 1.000 Euro liegt. Um auch zu Hause laden zu können, wird die Installation einer Ladestation, beziehungsweise einer "smarten" Kfz-Ladesteckdose, mit 500 Euro gefördert.
Listenpreis bis 30.000 Euro | Listenpreis 30.001 bis 50.000 Euro | Abwrackprämie | Häusliche Ladestation |
---|---|---|---|
20 Prozent des Listenpreises, bis zu 6.000 Euro | 15 Prozent des Listenpreises, bis zu 6.000 Euro | 1.000 Euro | 500 Euro |
Auch Taxi-Inhaber können von den neuen Regelungen profitieren, vorausgesetzt sie ziehen ihren alten Wagen aus dem Verkehr. Beim Kauf oder bei Leasing-Verträgen von Taxen mit Elektroantrieb erhalten die Inhaber einen Zuschuss von bis zu 8.000 Euro. Bei Taxen mit Plug-in-Hybrid-Antrieb und einem CO2-Ausstoß von bis zu 50 Gramm pro Kilometer liegt die Öko-Prämie bei bis zu 5.500 Euro.
Juristische Personen können bis zu drei neue Kfz kaufen oder anmieten. Wenn der Antragsteller seinen Sitz auf einer Insel hat, dann dürfen es sogar sechs neue Autos sein. Bei der Anschaffung kann es sich um Pkw oder kleine Lkw mit bis zu 3,5 Tonnen handeln. Die Höchstgrenze der Öko-Prämie variiert zwischen 4.000 Euro und 5.500 Euro je nach Antrieb und hängt vom Listenpreis ab.
Reiner Elektroantrieb (BEV) | Plug-in-Hybrid (PHEV) | Abwrackprämie | |
---|---|---|---|
Taxi-Inhaber | 25 Prozent des Listenpreises, bis zu 8.000 Euro | 15 Prozent des Listenpreises, bis zu 5.500 Euro | 2.500 Euro (verpflichtend) |
Juristische Personen | 15 Prozent des Listenpreises, bis zu 5.500 Euro | 15 Prozent des Listenpreises, bis zu 4.000 Euro | 1.000 Euro (optional) |
Elektro-Motorräder und -Dreiräder werden mit bis 800 Euro bezuschusst. Das gilt sowohl für juristische als auch für Privatpersonen. Privatpersonen erhalten beim Kauf eines E-Bikes bis zu 800 Euro.
Zuschuss | Abwrackprämie | |
---|---|---|
Elektro-Motorräder/-Dreiräder (natürliche und juristische Personen) | 20 Prozent des Listenpreises, bis zu 800 Euro | 400 Euro (optional) |
E-Bikes (nur natürliche Personen) | 40 Prozent des Listenpreises, bis zu 800 Euro | - |
Um von den Regelungen zur Abwrackprämie zu profitieren, müssen die Kfz spätestens 2013 registriert worden sein.
Bis zum 10. September 2020 beantragten 5.000 juristische und natürliche Personen Zuschüsse für den Erwerb eines elektrobetriebenen Fahrzeugs.
Bei fast 80 Prozent der Anträge handelte es sich um E-Bikes. Aber auch die Ergebnisse für Elektroautos können sich sehen lassen: Innerhalb von zwei Wochen erreichte die Anzahl der beantragten Elektrofahrzeuge bereits knapp 70 Prozent der in den vergangenen vier Jahren verkauften E-Autos. Etwa 20 Prozent der Anträge kamen von Interessenten auf griechischen Inseln.
Im Jahr 2019 erholte sich der griechische Kfz-Markt, nachdem er zwischen 2009 und 2019 um rund 60 Prozent eingebrochen war. Die Kraftfahrzeugzulassungen stiegen um rund 11 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dieser leichten Erholung sollte ein weiteres positives Jahr folgen. Die Coronakrise drückte jedoch erneut auf den Automarkt.
Zwischen Januar und August 2020 ging die Anzahl der Kfz-Registrierungen um knapp 40 Prozent zurück. Positiv entwickelten sich jedoch die Verkäufe von Kfz mit Elektroantrieb, die von 289 im Jahr 2019 auf 639 Stück stiegen.
Um die Anschaffung von Elektroautos (BEV und PHEV) sowie die Installation von Ladesäulen zu fördern, sieht das Gesetz 4710/2020 erhöhte Steuerermäßigungen vor.
So gelten Steuererleichterungen sowohl für den Kauf als auch die Anmietung eines Kfz, eines Motorrads, oder eines Lkw (bis zu 3,5 Tonnen) mit elektrischem (BEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV).
Zudem können Unternehmen und natürliche Personen ihre Einnahmen aus einer Handelstätigkeit, die mit Elektroautos oder Elektromobilitäts-Produkten verbunden ist, für einen Zeitraum von fünf Jahren zu günstigeren Konditionen versteuern. Das gilt ebenfalls für die Aufwendungen für den Kauf, die Installation und den Betrieb von privaten und öffentlich zugänglichen Ladestation.
Die private Nutzung eines Dienstwagens wird als geldwerter Vorteil angesehen, schreib das Auto wird zum Einkommen hinzugerechnet und besteuert. Das gilt nicht für E-Autos: Ein Elektro-Dienstwagen mit einem Listenpreis von bis zu 40.000 Euro sowie die vom Arbeitgeber gedeckten Kosten für das Aufladen des Elektro- oder Hybridautos inklusive Fahrtkosten aus dienstlichen Gründen werden nicht als geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer berechnet.
Importierte Gebrauchtwagen älterer Technologien werden mit einer Umweltgebühr belastet, so das Gesetz 4710/2020. Beim Import von Pkw und Lkw mit den Abgasnormen Euro 4 und Euro 5a muss eine Umweltgebühr in Höhe von 3.000 Euro respektive 1.000 Euro entrichtet werden. Für Kraftfahrzeuge mit Abgasnorm 3 und darunter gilt ein Fahrverbot in Griechenland.