Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Branchen | Griechenland | Abfallwirtschaft

Rahmenbedingungen

Griechenland folgt dem EU-Recht. Die Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen im Rahmen von Konsortien oder als Zulieferer ist erforderlich.

Von Michaela Balis | Athen

Ausländische Unternehmen erhöhen ihre Chancen bei öffentlichen Ausschreibungen für Abfallverwertungsanlagen, wenn sie ihr Know-how in Konsortien mit renommierten lokalen Unternehmen einbringen. Die Anlagen werden entweder als öffentliche Projekte oder als öffentlich-private Projekte (ÖPP) realisiert. In den meisten Fällen werden die Projekte aus EU-Fördermitteln, zum Beispiel aus dem EU-Aufbaufonds oder aus dem EU-Partnerschaftsvertrag 2021 bis 2027, kofinanziert. 

Langer Atem bei Ausschreibungen gefragt

Die Ausschreibungen in Griechenland folgen den EU-Richtlinien. Öffentliche Ausschreibungen des griechischen Umweltministeriums werden unter diesem Link veröffentlicht. Projekte, die von einer Kofinanzierung aus dem EU-Aufbaufonds profitieren, werden auf der griechischen Webseite des EU-Aufbaufonds veröffentlicht. Dabei handelt es sich nicht zwingend um separate Abfallverwaltungsanlagen, sondern beispielsweise um Smart-City-Projekte, die auch Abfallverwaltungssysteme umfassen.

Die einzelnen Abfallverwaltungsanlagen werden auf den Webseiten der einzelnen regionalen Träger, zum Beispiel EDSNA für Attika, veröffentlicht.

Ausländische Unternehmen, die mit griechischen Unternehmen kooperieren wollen oder an Ausschreibungen interessiert sind, sollten sich auf lange Wartezeiten einstellen. Es passiert häufig, wenn ein Unternehmen oder Konsortium den Zuschlag erhalten hat, dass Einsprüche und Klagen vor Gericht von den übrigen Teilnehmenden an der Ausschreibung folgen. Langwierige Justizverfahren führen dann wiederum zu monatelangen Verzögerungen bei der Umsetzung der Projekte. Es kann auch passieren, dass eine Ausschreibung wiederholt werden muss. 

Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa Deutsches Institut für Normung e.V.).

Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.