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Wirtschaftsumfeld | Griechenland | Investitionsförderung

Fördermaßnahmen

Die neuen Gesetze zur Investitionsförderung schaffen viele Anreize für Investoren. Die Europäischen Union lockt mit umfangreichen Finanzmitteln.

Von Michaela Balis | Athen

Die Fördermaßnahmen für Investitionen gelten in Griechenland für in- und ausländische Unternehmen gleichermaßen. Um die Fördermittel zu beantragen, muss der Hauptsitz des Unternehmens oder eine Zweigniederlassung in Griechenland sein. Die Investoren können die Fördermittel aus nationalen Kassen mit den Geldern aus den Fördertöpfen der Europäischen Union (EU) kombinieren.

Die rechtliche Grundlage für eine Investition bildet das Gesetz über die Investitionsförderung. In 13 Förderkategorien ist festgelegt, wer die Beihilfen beantragen kann, wofür und in welchem Umfang. Die neue Fördergebietskarte gilt vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2027. Im Fokus stehen Investitionen, die Unternehmen in Griechenland umweltorientierter und energieeffizienter, digitaler und moderner sowie wettbewerbsfähiger machen.

Zu den förderfähigen Ausgaben zählen unter anderem Anschaffungen von Maschinen, der Bau und Erwerb von Immobilien, energieeffiziente Maßnahmen, Forschung sowie der Transfer von Know-how.

Investoren können je nach Förderkategorie und Unternehmensgröße von verschiedenen Fördermitteln profitieren:


  • Direkter Zuschuss
  • Steuererleichterung
  • Leasing-Zuzahlung
  • Zuschuss für die Schaffung neuer Arbeitsplätze
  • Degressive Abschreibung
  • Beschleunigte Genehmigungsverfahren

Darüber hinaus wurde ein neues Gesetz über strategische Investitionen verabschiedet. Diese beginnen ab einer Investitionssumme von 10 Millionen Euro. Unternehmen können sich - sobald sie diesen Betrag überschreiten - auf weitere Erleichterungen wie beispielsweise Standortanreize freuen.

Das Gesetz führt neue förderfähige Branchen und Projekte ein. Hierunter fallen beispielsweise die Agrar- und Lebensmittelwirtschaft, Bio- und Weltraumtechnologien, Robotik sowie Investitionen für die Nutzung von erneuerbaren Energien für die Erzeugung von grünem Wasserstoff. Die Bestimmung umfasst auch Offshore-Windparkanlagen, schwimmende Fotovoltaikanlagen und Projekte, die in Form von Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP) realisiert werden sowie Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (PCI und IPCEI).

Unternehmen können auf europäische Fördermittel zugreifen

Im Rahmen des EU-Partnerschaftsvertrags erhält Griechenland rund 21 Milliarden Euro aus dem Kohäsionsfonds der EU für die Förderperiode 2021 bis 2027. Hinzu kommen etwa 5,3 Milliarden Euro aus dem griechischen Staatshaushalt. Somit stehen dem Land insgesamt 26,2 Milliarden Euro für den Ausbau des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in Europa zur Verfügung.

Neun der 22 operationellen Programme gelten landesweit und beziehen sich auf bestimmte Branchen und Bereiche wie digitale Transformation, Umwelt und Klimawandel, Transport und Zivilschutz. Die verbleibenden 13 Programme widmen sich einzelnen Regionen des Landes.

Die EU unterstützt mit weiteren 30,5 Milliarden Euro aus der EU-Aufbau- und Resilienzfaziliät die griechische Wirtschaft. Mit einem Teil der Zuschüsse in Höhe von 17,8 Milliarden Euro will die Regierung vorrangig öffentliche Infrastruktur- und Energieprojekte finanzieren. Private Einrichtungen können von zinsgünstigen Krediten für ihre Projekte profitieren.

Im April 2019 gründete die Regierung die griechische Entwicklungsbank mit dem Ziel, einheimischen Unternehmen den Zugang zur Finanzierung zu erleichtern. Investoren stehen weitere Finanzinstrumente zur Verfügung. Diese stellen beispielsweise die Europäische Investitionsbank und der Investitionsfonds Equifund bereit, eine gemeinsame Initiative des griechischen Staates und des Europäischen Investitionsfonds.

Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.


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