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Rahmenbedingungen
Vor dem Export chemischer Erzeugnisse nach Indien sollten die Einfuhrbestimmungen genau geprüft werden. Je nach Produktart gibt es verschiedene Anlaufstellen.
17.12.2025
Von Florian Wenke | Mumbai
Bei der Einfuhr in Indien sind sowohl die Vorschriften zu den Importabgaben als auch die Regelungen zum Inverkehrbringen der Waren zu beachten.
Beim Import in Indien fallen Einfuhrabgaben an
Für chemische Erzeugnisse aus den Zolltarifkapiteln (HS) 28 und 29 gelten beim Import in Indien Regelzollsätze (Basic Customs Duty - BCD) von 5 bis 10 Prozent, für Maschinen und Anlagen aus dem Kapitel 84 liegt die Zollsatzspanne zwischen 7,5 und 10 Prozent. Die konkreten Zollsätze können beim Central Board of Indirect Taxes and Customs eingesehen werden. Zurzeit wird ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Indien verhandelt, das unter anderem zum Abbau der Importzölle im gegenseitigen Handel führen soll. Als Einfuhrnebenabgaben werden erhoben:
- Abgabe zur Entwicklung der Landwirtschaft (AIDC): In der Regel entspricht der Abgabensatz dem Zollsatz, die Berechnung erfolgt jedoch auf Basis des Zollbetrags.
- Sozialabgabe (Social Welfare Surcharge, SWS): 10 Prozent des Zollbetrags.
- Indische Umsatzsteuer für Importe (Integrated Goods and Services Tax, IGST): Normalsatz 18 Prozent.
Die erhobene Umsatzsteuer kann grundsätzlich von in Indien entsprechend registrierten Unternehmern als Vorsteuer von der Umsatzsteuerschuld abgezogen werden.
Die richtigen Anlaufstellen für Lizenzen
Nach dem indischen Außenwirtschaftsrecht können diese Waren grundsätzlich ohne Genehmigung der indischen Außenhandelsbehörde DGFT eingeführt werden, allerdings sind je nach Verwendung der Chemikalien die Vorschriften der jeweils zuständigen Überwachungsbehörde einzuhalten. So ist für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln und bestimmten chemischen Grundstoffen eine Lizenz oder Unbedenklichkeitsbescheinigung (NOC) des indischen Central Bureau of Narcotics erforderlich, für Vormaterialien zur Herstellung von Arzneimitteln ist eine Lizenz der Central Drugs Standard Control Organization einzuholen, Chemikalien zur Herstellung von Pestiziden und Insektiziden dürfen nur über bestimmte Zollstellen importiert werden.
Eine neue Chemikalienverordnung (Chemicals (Management and Safety) Rules), unter anderem mit neuen Vorschriften für das Inverkehrbringen von bestimmten chemischen Erzeugnissen, liegt als Entwurf vor, allerdings ist derzeit noch unklar, wann die Verordnung in Kraft treten wird.
Für bestimmte chemische Erzeugnisse wie, beispielsweise Polyurethane, ist nach den sogenannten Quality Control Orders (QCO, lokale indische Standards) des indischen Department of Chemicals and Petrochemicals eine Konformitätsbewertung bei der indischen Normenbehörde Bureau of Indian Standards (BIS) verpflichtend vorgeschrieben. QCOs werden regelmäßig von deutschen Firmen als großes Hindernis beschrieben. Im German-Indian Business Outlook 2025 der AHK Indien belegten QCOs bei der Frage nach negativen Standortfaktoren den dritten Platz. Der hohe Druck ausländischer Unternehmen aber auch zunehmende Beschwerden von indischen Firmen über QCOs für Vor- und Zwischenprodukte scheinen nun jedoch Wirkung zu zeigen. So wurden im November 2025 zahlreiche lokale Standards für chemische Erzeugnisse zurückgenommen, darunter für Pyridin und Natriumtripolyphosphat. Durch wegfallende QCOs entfällt der aufwendige Zertifizierungsprozess von Produktionsanlagen von Unternehmen, die diese Produkte nach Indien exportieren.
Digitalisierung bei der Zollabfertigung schreitet voran
Bereits seit dem Frühjahr 2021 ist eine einzige elektronische Zollplattform (Common Customs Electronic Portal, CCEP) in Betrieb. Sie gilt als wichtiger Schritt bei der Digitalisierung der Importabwicklung und soll für eine klare sowie regelbasierte Abwicklung der Zollformalitäten sorgen. Die Bündelung von verschiedenen Aufgaben auf einem einzigen Onlineportal, dem Indian Customs Electronic Gateway (ICEGATE) soll den Importprozess vereinfachen. Über das Portal können beispielsweise alle Punkte rund um Zolleinfuhrscheine und das Zahlen der Zölle sowie zahlreiche weitere Arbeitsschritte abgewickelt werden.
Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.
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