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Wirtschaftsumfeld | Indien | Internationale Handelsabkommen
Indien und die Europäischen Union bringen die Themen Handel und Investitionsschutz wieder auf die Tagesordnung. Deutschland würde von einem Abkommen profitieren.
17.07.2020
Von Florian Wenke | Bonn
Die Verhandlungen über ein Investitions- und Handelsabkommen (Broad-based Trade and Investment Agreement (BTIA)) zwischen der Europäischen Union (EU) und Indien begannen bereits 2007, liegen allerdings seit 2013 auf Eis. Einen zusätzlichen Dämpfer erhielten die Beziehungen, als Indien 2017 unilateral Investitionsschutzabkommen kündigte.
Bedingt durch den Personalwechsel nach der Europawahl 2019 und anlässlich des EU-India Summit im Juli 2020, haben beide Seiten erneut ihr Interesse am erfolgreichen Abschluss des BTIA bekundet und die Möglichkeiten weiterer Verhandlungen sondiert.
Nach Schätzungen der Bertelsmann Stiftung von 2017 könnte ein Freihandelsabkommen Indiens Bruttoinlandsprodukt (BIP) jährlich um 1,3 Prozentpunkte steigern. Für die EU wird eine Steigerung des BIP um 0,14 Prozentpunkte prognostiziert. Bezogen auf Deutschland schätzen die Experten den Zuwachs des BIP auf 4,6 Milliarden Euro jährlich. Besonders der Automobilsektor und der Maschinenbau werden als Gewinner eines Abkommens gesehen, für den Textilsektor wird mit Verlusten gerechnet.
Die EU war 2019 Indiens wichtigster Handelspartner. Im Gegenzug stand Indien für die EU lediglich auf Rang 10, was das bilaterale Handelsvolumen angeht. Die ausländischen Direktinvestitionen unterscheiden sich ebenfalls. Die europäischen Bestände in Indien lagen 2018 bei 67,7 Milliarden Euro. Im Vergleich dazu waren die indischen Bestände von 2,6 Milliarden Euro in der EU gering.
Das BTIA könnten neue Wachstumsimpulse geben.