Zollbericht Irak Nahrungsmittel, Getränke

Irak: Neue Vorgaben für die Einfuhr von Geflügelfleischprodukten

Irak ändert die Einfuhrbedingungen für Geflügelfleischprodukte. Neue Vorgaben betreffen Zahlung, Voranmeldung und Zollabfertigung.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Nach Angaben der irakischen Botschaft haben die zuständigen irakischen Behörden neue Anforderungen für die Einfuhr von Geflügelfleischprodukten festgelegt. Demnach ist die Einfuhr nur zulässig, wenn die Zahlung über eine externe Banküberweisung erfolgt und diese im Voranmeldungssystem (Advance Cargo Manifest - ACM) deklariert wird. Zur Überwachung der Einhaltung wurden entsprechende Kontrollmechanismen im ASYCUDA‑Zollsystem implementiert.

Darüber hinaus muss das importierende Unternehmen im Irak über eine gültige Lagerstättenbescheinigung verfügen, die von der Abteilung für landwirtschaftliche Investitionen im Ministerium für Landwirtschaft ausgestellt wurde. Sendungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden weder zur Einfuhr zugelassen noch zollrechtlich abgefertigt.