Zollbericht Irak Nahrungsmittel, Getränke
Irak: Neue Vorgaben für die Einfuhr von Geflügelfleischprodukten
Irak ändert die Einfuhrbedingungen für Geflügelfleischprodukte. Neue Vorgaben betreffen Zahlung, Voranmeldung und Zollabfertigung.
25.03.2026
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Nach Angaben der irakischen Botschaft haben die zuständigen irakischen Behörden neue Anforderungen für die Einfuhr von Geflügelfleischprodukten festgelegt. Demnach ist die Einfuhr nur zulässig, wenn die Zahlung über eine externe Banküberweisung erfolgt und diese im Voranmeldungssystem (Advance Cargo Manifest - ACM) deklariert wird. Zur Überwachung der Einhaltung wurden entsprechende Kontrollmechanismen im ASYCUDA‑Zollsystem implementiert.
Darüber hinaus muss das importierende Unternehmen im Irak über eine gültige Lagerstättenbescheinigung verfügen, die von der Abteilung für landwirtschaftliche Investitionen im Ministerium für Landwirtschaft ausgestellt wurde. Sendungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden weder zur Einfuhr zugelassen noch zollrechtlich abgefertigt.