Sowohl die GmbH als auch die AG isländischen Rechts sind verpflichtet, sich im Kapitalgesellschaftsregister eintragen zu lassen. Erst dann können sie Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen.
Als Registerbehörde fungiert in Island das staatliche Finanzamt Ríkisskattstjóri in Reykjavík. Eine Abfrage von Basisdaten isländischer Kapitalgesellschaften ist im Internetauftritt des Kapitalgesellschaftsregisters möglich, der allerdings diesbezüglich ausschließlich in isländischer Sprache zur Verfügung steht.
Germany Trade & Invest (Stand: 03.01.2019)