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Branchen | Italien | Chemische Industrie

Rahmenbedingungen

Lange Bearbeitungszeiten erschweren Zulassungen

Von Oliver Döhne | Mailand

Erhöhter Bürokratieaufwand

Ausländische Hersteller kritisieren den hohen bürokratischen Aufwand und die vergleichsweise langen Bearbeitungszeiten bei Zulassungsverfahren in Italien. So sind zur Inbetriebnahme einer neuen Anlage bis zu 30 Genehmigungen notwendig. Für Arzneimittel ist die zum Gesundheitsministerium gehörende Pharmaagentur (Agenzia Italiana del Farmaco, Aifa) zuständig. Bei der Registrierung und Zulassung chemischer Produkte ist der Fachverband Federchimica behilflich.

Branchenkenner kritisieren auch die umständlichen Preisverhandlungen für Medikamente, die an das staatliche Gesundheitssystem gehen. Diese können nicht alleine mit der Aifa verhandelt werden, da neuerdings auch die Regionen ein Mitspracherecht haben. Auch die Umweltauflagen sind laut Branchenkennern schwer durchschaubar. Ebenso sind die hohen Energiekosten, die rund 30 Prozent über dem europäischen Durchschnitt liegen, für die Industrie ein Standortnachteil. Ähnliches gilt für die Logistikkosten, die in Italien über denen zahlreicher anderer europäischer Länder liegen. Der European Chemical Industry Council stellt in Italien zudem einen Mangel an Vertrauen in neue Technologien in einigen Teilen der Gesellschaft und der Institutionen fest.

Europäische Vereinheitlichung schreitet voran

Seit Anfang 2022 gilt auch für Düngemittel das standardisierte europäische Verfahren der Verordnung 2019/1009. Für die Qualitätssicherung in der chemischen Industrie ist unter anderem der Verband Unichim zuständig. 

Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union (EU) sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa die Website des Deutschen Instituts für Normung e.V.).

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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