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Recht kompakt | Jordanien | Internationale Übereinkommen

Internationale Übereinkommen Jordaniens

Jordanien ist Mitglied in folgenden internationalen Übereinkommen.

Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem, Sven Klaiber, Niko Sievert

Jordanien ist Mitglied der Vereinten Nationen (UN), der Arabischen Liga und des Greater Arab Free Trade Agreements (GAFTA). Seit 2002 besteht zudem ein Assoziierungsabkommen mit der EU. Jordanien hat im Mai 2011 einen offiziellen Antrag auf Aufnahme in den Golfkooperationsrat (GCC) gestellt. Darüber wurde bisher noch nicht entschieden. 

Im Gegensatz zu Deutschland gehört Jordanien bislang nicht dem Wiener Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 (CISG) an. Im Übrigen kennt das jordanische Kollisionsrecht aber den Grundsatz der Parteiautonomie: das anwendbare Recht kann frei vereinbart werden. Allerdings darf die Wahl eines anderen Rechts nicht gegen den sogenannten ordre public verstoßen. 

Jordanien ist seit dem 11. April 2000 Mitglied in der Welthandelsorganisation. Das bringt für ausländische Investoren vor allem zwei wesentliche Vorteile mit sich. Zum einen gilt das sogenannte Diskriminierungsverbot. Das bedeutet, dass beispielsweise deutsche Staatsangehörige oder Unternehmen im Vergleich zu jordanischen Staatsangehörigen oder Unternehmen nicht benachteiligt werden dürfen. Zum anderen greift das sogenannte Prinzip der Meistbegünstigung. Danach müssen Handelsvorteile, die einer Vertragspartei gewährt werden, auch allen anderen Vertragsbeteiligten gewährt werden. Handelsvergünstigungen können so nicht nur einzelnen oder wenigen Staaten gewährt werden. 

Darüber hinaus ist Jordanien Mitglied der internationalen Handelskammer (ICC). 
 

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