Zollmeldung Katar Einfuhrabgaben

Katar passt Zölle und Verbrauchsteuerregeln an

Höhere Zölle gelten für ausgewählte Agrarprodukte. Zudem wurden Einstufungen und Definitionen von Energydrinks und gesüßten Getränken überarbeitet.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Katar hat im Amtsblatt vom 16. September 2026 Änderungen bei Zöllen und Verbrauchsteuern veröffentlicht. 

Das Dekret Nr. 45/2026 erhöht die Einfuhrzölle für ausgewählte Agrarprodukte.

Für gekühltes Hähnchenfleisch mit den Zolltarifnummern 0207.1100.0000, 0207.1300.0008, 0207.1300.0009 und 0207.1300.0010 steigt der Zollsatz von 5 auf 18 Prozent. 

Für Tomaten, Auberginen und Zucchini gilt während der jeweiligen lokalen Erntesaison ein Zollsatz von 15 statt Null Prozent. Ziel ist der Schutz der heimischen Landwirtschaft und Geflügelproduktion. Die neuen Zollsätze treten 60 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Zudem hat Katar die Durchführungsverordnung zur Verbrauchsteuer sowie die Listen der verbrauchsteuerpflichtigen Waren und ihrer HS-Codes aktualisiert. Die Änderungen betreffen unter anderem die Definitionen von Energydrinks und gesüßten Getränken. Die Neuregelungen gelten seit dem 17. September 2026.