Zollbericht Kolumbien Kennzeichnungsvorschriften

Kennzeichnungsvorschriften

Alle Einfuhrwaren müssen den kolumbianischen Etikettierungsvorschriften entsprechen. Insbesondere Nahrungsmittel und Textilprodukte unterliegen umfangreichen Vorgaben.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Nahrungsmittel

Für verpackte Nahrungsmittel ist beispielsweise die kolumbianische technische Norm NTC 512-1 maßgeblich. Danach soll die Verpackung von Nahrungsmitteln und Getränken mit unter anderem folgenden Angaben gekennzeichnet sein:

  • Namen des Produkts
  • Auflistung der Inhaltsstoffe
  • Nettogehalt und Abtropfgewicht
  • Firmenbezeichnung
  • Adresse des Herstellers oder Verpackers, bei Einfuhren den Namen und die Adresse des Importeurs
  • Ursprungsland
  • Angaben zum Fertigungslos
  • Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Hinweise zur Lagerung
  • Gebrauchsanweisungen.

Über die NTC-512-1 hinaus finden weitere technische Normen wie zum Beispiel die NTS-USNA 007 (Weiterverarbeitung von Lebensmitteln), die NTC 2167:2023 (vorverpackte Lebensmittel) und die NTC-ISO 23662:2022 (vegetarische und vegane Nahrungsmittel) Anwendung. 

Textilprodukte

Für Textilien und Bekleidung sind die Etikettierungsvorgaben produktspezifisch in einer Vielzahl kolumbianischer Normen geregelt. Darunter zum Beispiel die NTC 703-2:2001 (flachgewebte Stoffe), die NTC 2089:2013 (Nähgarne aus Baumwolle) und die NTC 2260:2017 (Casual-Hosen).

Grundsätzlich müssen die Etiketten von Textilprodukten nachstehende Angaben aufweisen:

  • Ursprungsland
  • Firmenbezeichnung des Herstellers, Händlers oder Importeurs
  • Pflegehinweise
  • Angaben zur Zusammensetzung
  • Angaben zur Größe.

Holzverpackungen

Darüber hinaus fordert Kolumbien für Holzverpackungen den Standard ISPM 15 der International Plant Protection Convention (IPPC), um eine Einschleppung von Schädlingen zu verhindern. Danach müssen diese entweder mit Hitze oder Methylbromid behandelt sein. Zum Nachweis der ordnungsgemäßen Behandlung muss die Verpackung mit entsprechender Markierung versehen sein. Für Holzverpackungen und sonstige Phytosanitärkontrolle ist das ICA (Instituto Colombiano Agropecuario) zuständig. 

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