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Recht kompakt | Kroatien | Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz in Kroatien

Kroatien ist an diversen mehrseitigen internationalen Verträgen zum Schutz geistigen und gewerblichen Eigentums beteiligt.

Von Marcelina Nowak, Dmitry Marenkov

Seit 1. August 2008 ist Kroatien Vertragsstaat des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ). Es ist an den meisten mehrseitigen internationalen Verträgen zum Schutz geistigen und gewerblichen Eigentums beteiligt, so zum Beispiel an der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), der Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ), den Klassifikationsübereinkommen von Nizza, Locarno und Straßburg, dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken, etc.

Im Rahmen des nationalen gewerblichen Rechtsschutzes sind unter anderem folgende Gesetze (jeweils in der Fassung der nachfolgenden Änderungen) zu beachten:

- das Patentgesetz (Zakon o patentu),

- das Markengesetz (Zakon o zigu),),

- das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Rechte (Zakon o autorskom pravu i srodnim pravima),

- das Gesetz über die geografischen Herkunftsbezeichnungen für Waren und Dienstleistungen (Zakon o oznakama zemljopisnog podrijetla i oznakama izvornosti proizvoda i usluga).

Weitere relevante Vorschriften finden sich im Schuldrecht, Gewerberecht, etc.

Das Patentgesetz, ergänzt durch die Patentverordnung ("Pravilnik o patentu"), regelt das Verfahren der Patentvergabe und die Wirkung der Patente. Die zuständige Behörde für die Anmeldung und Verwaltung von Patentrechten und den Rechten des geistigen Eigentums ist das Staatliche Institut für Intellektuelles Eigentum der Republik Kroatien (Drzavni Zavod za Intelektualno Vlasnistvo). Das Institut stellt nähere Informationen und die bereichsspezifische Gesetzgebung auf ihrer Homepage im kroatischen Originalwortlaut und in englischer Übersetzung zur Verfügung.

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