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Wirtschaftsumfeld | Kroatien | Investitionsförderung

Fördermaßnahmen

Für die Investitionsförderung stehen zahlreiche Instrumente zur Verfügung. Verbesserte Rahmenbedingungen sollen für strategisch wichtige Vorhaben geschaffen werden.  

Von Waldemar Lichter, Snjezana Buhin Peharec | Zagreb

Zur Unterstützung von Investitionen in Kroatien stehen zahlreiche Instrumente zur Verfügung. Dazu gehören zum einen Investitionsbeihilfen aus Mitteln der Strukturfonds der Europäischen Union (EU), zum anderen können Steuervergünstigungen und Zuschüsse der Regierung in Anspruch genommen werden.

Investitionsförderungsgesetz

Das 2015 verabschiedete und mehrfach novellierte Investitionsförderungsgesetz (Amtsblatt Narodne novine 102/2015 sowie 25/2018, 114/2018, 32/2020 und 20/2021) sieht ein breit gefächertes Förderinstrumentarium vor. So kann ein verringerter Körperschaftsteuersatz geltend gemacht werden. Darüber hinaus gibt es verschiedene Beihilfen. So werden Kosten geschaffener Arbeitsplätze sowie die dafür erforderlichen Ausbildungskosten bezuschusst. Für arbeitsintensive Investitionsprojekte gelten höhere Förderquoten. Zusätzliche Zuschüsse gibt es auch bei kapitalintensiven Vorhaben mit einem Investitionsvolumen ab 5 Millionen Euro sowie bei der Entwicklung neuer Produkte. Eine detaillierte Übersicht ist beim kroatischen Wirtschaftsministerium einsehbar.

Generell werden Investitionen in das verarbeitende Gewerbe sowie in die Entwicklung neuer oder die Verbesserung bestehender Produkte und Produktionstechnologien unterstützt. Förderfähig sind zudem Investitionsprojekte im Bereich unterstützende Geschäftsaktivitäten wie Business Process Outsourcing (BPO), Call-Center, Logistik- und Distributionseinrichtungen sowie Kompetenzzentren in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und Software. Auch Dienstleistungstätigkeiten, die einen hohen Mehrwert aufweisen, werden unterstützt. Dazu zählen vor allem die Kreativwirtschaft, Architekturleistungen, Tourismus (etwa Bau von Vier- und Fünf-Sterne-Hotels), beratende Dienstleistungen sowie Industrieengineering.

Kriterien für Investitionsförderung

Gefördert werden können in Kroatien registrierte Unternehmen. Die förderfähige Investitionssumme hängt von der Unternehmensgröße ab. Bei Mikrounternehmen liegt der Mindestwert bei 50.000 Euro mit drei neu geschaffenen Arbeitsplätzen; bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie Großunternehmen beträgt dieser 150.000 Euro und fünf neue Arbeitsstellen. Der Aufbau von Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Softwarekompetenzzentren ist generell schon bei einem Investitionsvolumen von 50.000 Euro und mindestens zehn neuen Arbeitsplätzen förderfähig. Seit März 2020 können zudem Investitionen in die Modernisierung und Produktivitätssteigerung von Geschäftsprozessen (Automatisierung und 4.0-Vernetzung) ab 500.000 Euro unterstützt werden.

Regional unterschiedliche Förderhöhe

Bei Investitionsanreizen ist die maximale Förderintensität gemäß der Verordnung über regionale Beihilfen zu beachten. Anfang 2022 ist auf der NUTS-2-Ebene eine neue Aufteilung Kroatiens in Kraft getreten, die die regionale Wirtschaftskraft besser widerspiegelt. Anstatt zwei gibt es nun vier statistische Regionen der NUTS-2-Ebene: Pannonisches Kroatien, Stadt Zagreb, Nordkroatien und Adriatisches Kroatien. Auch die maximale Förderintensität wurde erhöht. Die höchste Förderquote gilt im pannonischen Landesteil und Nordkroatien. Dort können für Großunternehmen maximal 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst werden. In der Hauptstadtregion ist die Förderquote am niedrigsten und liegt bei 35 Prozent. Bei kleinen Unternehmen wird die Förderung jeweils um 20, bei mittelständischen um 10 Prozentpunkte aufgestockt. 

Status strategischer Investitionen soll Projekte beschleunigen

In Kroatien gilt seit 2018 ein neues Gesetz über die strategischen Investitionsprojekte (Amtsblatt Narodne novine 29/2018 und 114/2018). Es sieht beschleunigte Genehmigungsverfahren und den Abbau administrativer Hürden vor. Diese Projekte müssen in der Regel einen Mindestwert von umgerechnet 10 Millionen Euro aufweisen und durch eine Regierungsentscheidung als strategisch eingestuft werden. Die aktuelle Liste strategischer Vorhaben kann beim Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung abgerufen werden. Allerdings hat sich das Gesetz bisher nur geringfügig darauf ausgewirkt, Investitionsvorhaben, vor allem die privater Investoren, zu beschleunigen.

GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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