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Wirtschaftsumfeld
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Madagaskar hat zahlreiche Handelsabkommen und internationale Vereinbarungen verabschiedet. Während Exportwaren vorrangig aus den Sektoren Landwirtschaft, mineralische Rohstoffe und Textilien kommen, importiert Madagaskar fossile Brennstoffe und Öl, Maschinen, Automobile, elektronische Produkte und Getreide.
13.01.2021
Von Lea Etsebeth | Johannesburg
Madagaskar ist Mitglied der SADC (Southern African Development Community), Teil des gemeinsamen Marktes für das östliche und südliche Afrika (COMESA), der Kommission für den Indischen Ozean (IOC) und der Indian Ocean Rim Association (IORA). Dadurch erhält das Land Zugriff auf regionale Freihandelsorganisationen mit insgesamt mehr als 600 Millionen potenzieller Verbraucher. Zudem unterzeichnete Madagaskar 2017 das dreigliedrige Freihandelsabkommen (Tripartite Freihandelszone; TFTA), das SADC und COMESA mit der ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) kombiniert. Dies umfasst knapp 60 Prozent der afrikanischen Bevölkerung.
Madagaskar ist Mitglied in der Welthandelsorganisation (WTO) und der Afrikanischen Union (AU) und zählt zu den Ländern der Subsahara Region, die sich für die Handelsvorteile des US-amerikanischen Africa Growth and Opportunity Act (AGOA) qualifiziert haben. Dadurch erhält das Land die Möglichkeit, zahlreiche Produkte zollfrei in die USA zu exportieren.
Eine ähnliche Situation besteht mit Bezug auf den europäischen Markt. Durch die Unterzeichnung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EU - Eastern and Southern Africa States Interim EPA (WPA) werden Handelspräferenzen in beide Richtungen sichergestellt. Madagaskar hatte dies, gemeinsam mit Simbabwe, Mauritius und den Seychellen bereits im August 2009 unterzeichnet. Seitdem findet es vorläufig Anwendung. Im Oktober 2019 wurden Verhandlungen aufgenommen, um die Gültigkeit des Abkommens nicht nur auf den Warenverkehr, sondern auch auf den Handel mit Dienstleistungen, Investitionen, nachhaltige Entwicklung und Wettbewerb auszuweiten. Des Weiteren sollen die Ursprungsregeln modernisiert werden.
Die Zolltarife des Landes orientieren sich an dem internationalen Standard des Harmonisierten Systems (HS - Harmonized System) der World Customs Organisation. Bestimmte Regularien und Zolltarife sowie Im- und Exportverbote gelten für ausgewählte Produktgruppen und sind stets zu beachten.
Besondere Formalitäten gelten dabei unter anderem für lebende Tier, Fleischwaren, Chemikalien, Gebrauchtwagen und Waffen. Einfuhrverbote bestehen für gefälschte Produkte und Produkte, die der Moral schaden. Andererseits ist der Export von Abfall und Schrott, vor allem von Aluminium und Kupfer verboten. Zum Schutz der Fauna und Flora des Landes hat sich Madagaskar darüber hinaus zur Einhaltung der Vereinbarungen von CITES (the Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) verpflichtet.
Für die Zollabfertigung ist eine Einfuhrzollanmeldung vorzulegen. Im Rahmen der Zollerklärung müssen Angaben zur Produktgruppe, der Warenherkunft sowie des Warenwertes gemacht werden. Diese bestimmen den Zolltarif. Zusätzlich wird bei Einfuhr eine Verbrauchssteuer (droit d‘accises) fällig, die ebenfalls, je nach Produkt, unterschiedlich ist. Ausgewählte Importe werden, im Vergleich zu lokalen Produkten, sehr hoch besteuert.
In Madagaskar dürfen Zollverfahren nur von einem autorisierten Zollagenten durchgeführt werden. In Ausnahmefällen kann jedoch auch der Importeur diese Aufgabe wahrnehmen, sofern dieser dazu befugt ist.
Der Frachtimport nach Madagaskar unterliegt festgelegten Abläufen. In jedem Fall ist eine online Registrierung und Validierung der Fracht notwendig, die es erlaubt den Verlauf des Imports digital zu verfolgen. Details zur Beantragung und den damit verbundenen Prozessen gibt es auf der dafür eingerichteten Website von BSC System.
Zu den Ausnahmen dieser Verpflichtung zählen Dokumente, Muster, Waren, die einen Wert von 100 Euro nicht übersteigen, Waren, die auf dem Postweg in das Land kommen und weitere, ausgewählte Produktkategorien. Die einzureichenden Dokumente umfassen im Regelfall die finale Handelsrechnung, relevante Frachtbriefe, eine Packliste, Herkunftsnachweise, gegebenenfalls Versicherungszertifikate und das Original sowie eine Kopie des Steuerausweises.
Die madagassische Behörde, die mit dem deutschen Zoll zu vergleichen ist, nennt sich Douanes Malagasy. Die Website der Organisation ist auch in englischer Sprache verfügbar, wenn auch nicht alle Inhalte übersetzt worden sind. Es werden Informationen für Privatpersonen und Unternehmen sowie aktuelle Gesetzgebungen, Verordnungen und Zolltarife zur Verfügung gestellt.
Ein wichtiger Ansprechpartner ist ebenfalls die Generaldirektion für Steuern. Diese Behörde ist für alle Steuern, inklusive der Verbrauchssteuer zuständig. Auch hier gibt es Informationen in englischer Sprache zu finden. Beide Einrichtungen sind dem lokalen Finanzministerium unterstellt.