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Branchen | Marokko | Medizintechnik

Rahmenbedingungen

Der Marktzugang ins Königreich ist vergleichsweise unproblematisch. Allerdings sind Spielregeln beim Registrierungsprozess zu beachten.

Von Michael Sauermost | Casablanca

Passender Partner erforderlich

Von Unternehmen, die im marokkanischen Gesundheitssektor aktiv sind, wird bisweilen das mangelnde, übergreifende Gesundheitsmanagement kritisiert. Dies wirke sich letztendlich auch negativ auf die Medizintechnikabsätze aus. Außerdem kritisieren sie Verzögerungen und Kosten im Zusammenhang mit den bestehenden Zulassungsregulierungen. Darüber hinaus erschwerten die niedrigen Erstattungssätze für Medizintechnik den Marktzugang - vor allem für anspruchsvollere Erzeugnisse.

Der Registrierungsprozess von medizintechnischen Produkten im Gesundheitsministerium durch die Direction du Médicament et de la Pharmacie (DMP) kann durchaus sechs bis neun Monate dauern, bis ein Produkt registriert ist und importiert werden kann. Um den Prozess reibungslos zu gestalten, ist die Kooperation mit einem erfahrenen Vertriebspartner vor Ort erforderlich. Einen passenden zu finden, stellt eine Herausforderung dar.

Denn die Zahl der Agenten in dem Sektor ist groß und dürfte Schätzungen zufolge bei mehreren 100, oft kleineren Firmen liegen. Anbieter von technisch anspruchsvollen Geräten sind allerdings auf eine überschaubare Zahl größerer Distributoren angewiesen, die beispielsweise auch in der Lage sind, aufwendige Marketingaktivitäten zu betreiben oder einen After-Sales-Service anzubieten.

Im Prinzip ist der Markt für hochwertige, ausländische Erzeugnisse in der Hand von etwa einem Dutzend größerer Handelsunternehmen. Bei der Auswahl ist es wichtig, dass der Partner über entsprechendes technisches Know-how verfügt. Dies ist nicht nur bei späteren Vermarktungsaktivitäten erforderlich, sondern auch im Rahmen des Registrierungsprozesses bei den Behörden essenziell. Teilweise erfolgt der Vertrieb über ­Niederlassungen multinationaler Unternehmen – oder auch lokaler Branchenfirmen.

Die Einfuhr von gebrauchter Medizintechnik ist seit einer Gesetzesverschärfung 2017 untersagt. Allerdings kommen vor allem Gebrauchtteile und -komponenten trotz der Handelsbarrieren weiter über unterschiedliche Vertriebskanäle ins Land. Unter bestimmten Auflagen dürfen runderneuerte (refurbished) Geräte importiert werden. Unter anderem muss die Aufbereitungsmaßnahme durch den Originalhersteller erfolgen.

Die Agence Nationale de l'Assurance Maladie (ANAM) führt eine Liste der Medizinprodukte, die im Rahmen der allgemeinen Krankenversicherung erstattungsfähig sind. Eine grundlegende Überarbeitung der Liste erfolgt in regelmäßigen Abständen. Die Geräte werden in drei Hauptkategorien eingeteilt. Eine vollständige Liste der erstattungsfähigen Geräte mit Tarifen und Erstattungskriterien ist bei ANAM abrufbar. Die Absatz- und Abrechnungspreise für ausgewählte Geräte werden vom Gesundheitsministerium festgelegt und regelmäßig nach oben oder unten angepasst.

Ausführliche Informationen zu den Einfuhrbestimmungen und zur Registrierungspflicht vermittelt der GTAI-Beitrag "Marktzugang für Medizintechnik in Marokko".

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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