Zollmeldung Marokko Automatische und nicht automatische Einfuhrlizenzen / Genehmigungen
Weniger Messinstrumente genehmigungspflichtig
Messinstrumente für Flüssigkeiten und Getreide werden von der Genehmigungspflicht ausgenommen.
18.07.2024
Wer Messinstrumente in Marokko einführen möchte, muss im Voraus eine Einfuhrgenehmigung beantragen. Zu den betroffenen Produkten gehören zum Beispiel Waagen, Längen- und Geschwindigkeitsmessgeräte, Taxameter und Zisternen.
Die marokkanische Zollverwaltung hat mit dem Rundschreiben Nr. 6579/311 vom 4. Juli 2024 nun mitgeteilt, dass für die Einfuhr von Geräten oder Behältern, die der Kapazitäts- beziehungsweise Füllstandsmessung von Flüssigkeiten und Getreide dienen, keine Einfuhrgenehmigung mehr notwendig ist. Die betroffenen Warenkategorien fallen unter die folgenden Zolltarifpositionen: 7309, 7310, 7419, 7508, 9026.