Zollmeldung Marokko Automatische und nicht automatische Einfuhrlizenzen / Genehmigungen

Weniger Messinstrumente genehmigungspflichtig

Messinstrumente für Flüssigkeiten und Getreide werden von der Genehmigungspflicht ausgenommen. 

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Wer Messinstrumente in Marokko einführen möchte, muss im Voraus eine Einfuhrgenehmigung beantragen. Zu den betroffenen Produkten gehören zum Beispiel Waagen, Längen- und Geschwindigkeitsmessgeräte, Taxameter und Zisternen.

Die marokkanische Zollverwaltung hat mit dem Rundschreiben Nr. 6579/311 vom 4. Juli 2024 nun mitgeteilt, dass für die Einfuhr von Geräten oder Behältern, die der Kapazitäts- beziehungsweise Füllstandsmessung von Flüssigkeiten und Getreide dienen, keine Einfuhrgenehmigung mehr notwendig ist. Die betroffenen Warenkategorien fallen unter die folgenden Zolltarifpositionen: 7309, 7310, 7419, 7508, 9026.