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Zollmeldung Mexiko Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr

Mexiko aktualisiert die Regeln für den Außenhandel

Sie gelten vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2026.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Die mexikanische Steuer- und Zollbehörde SAT hat die allgemeinen Regeln für den Außenhandel für 2026 veröffentlicht. Sie beinhalten grundlegende Verfügungen zur Wareneinfuhr in Mexiko. Dazu zählen zum Beispiel der Warenabfertigung vorgeschaltete Abläufe wie die elektronische Vorabweitergabe von Informationen über Warensendungen, die Abfertigung zum freien Verkehr und Vorschriften zu Zollagenten. Ferner sind besondere Zollverfahren wie die vorübergehende Verwendung, Vorgaben zu den Einfuhrabgaben und zum Zollwert dort geregelt. Ein weiteres Thema ist die Zertifizierung von besonders vertrauenswürdigen Unternehmen bei der Zollverwaltung. 

Unter Punkt 3.7.35 ist die Höhe des pauschalierten Einfuhrzolls für in einem vereinfachten Verfahren durch Paket- und Kurierdienste eingeführte Sendungen festgelegt. Er beträgt 33,5 Prozent (früher: 19 Prozent).  

Die Anhänge beinhalten detaillierte Regelungen. Anhang 13 regelt die Höhe von Zollstrafen.

Weitere Informationen:

Allgemeine Regeln für den Außenhandel für 2026 mit Anhang 13 

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