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Branchen | Niederlande | Medizintechnik

Rahmenbedingungen

Für Anbieter aus Deutschland bestehen im EU-Mitgliedsstaat Niederlande keine Zölle oder formelle Hemmnisse beim Marktzugang.

Von Torsten Pauly | Berlin

Detaillierte Marktkenntnisse und gute Netzwerke sind nötig

Für einen Erfolg auf dem niederländischen Medizintechnikmarkt ist jedoch die Kenntnis der Sprache und des Gesundheitssektors einschließlich der rechtlichen Rahmenbedingen unabdingbar. Viele große ausländische Medizintechnikanbieter unterhalten in den Niederlanden eine Tochtergesellschaft. Kleinere Anbieter bearbeiten den Markt mit Vertretern, die entweder landesweit oder in bestimmten Regionen tätig sind. Letzteres ist sinnvoll, wenn die Zielgruppe für die Produkte zum Beispiel die vielen Hausärzte sind. Einige Hersteller richten auch einen gemeinsamen Vertrieb für die Niederlande und die gleichsprachige belgische Region Flandern in einem der beiden Länder ein.

Zur Kontaktaufnahme bietet sich etwa das größte Branchentreffen „Zorg totaal“ in Utrecht an. Viele niederländische Käufer und Anbieter sind zudem auf der internationalen Leitmesse Medica in Düsseldorf anzutreffen. Unterstützung bei der Vertriebspartnersuche offeriert unter anderem auch die Deutsch-Niederländische Handelskammer.

Onlinevertrieb muss Sigel haben

Die Registrierung medizintechnischer Produkte obliegt der öffentlichen Agentur CBIG. Dies ist für Hersteller aus den Niederlanden und für Anbieter aus Nicht-EU-Ländern, die ihre Produkte dort vertreiben wollen, verpflichtend. Bei CBIG müssen sich ferner alle diejenigen registrieren, die Gesundheitsprodukte in den Niederlanden online vertreiben. Zudem sollte eine entsprechende CBIG-Zertifizierung auf der Webseite des Anbieters zu finden sein. Dies dient aus niederländischer Sicht der Qualitätssicherung beziehungsweise dazu, den Vertrieb von Fälschungen zu vermeiden.

Zugenommen haben in den vergangenen Jahren Einkaufsgemeinschaften von Kliniken, Praxen und sonstigen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Diese schreiben mit einer besseren Verhandlungsposition zusammen aus und laden oft auch direkt bestimmte Medizintechnikhersteller zu Angeboten ein. Generell finden sich Informationen über öffentliche Ausschreibungen auf dem Portal TenderNed und im sogenannten Expertisezentrum Aanbesteden. Die Homepage Aanbestedingskalender informiert zudem über private Ausschreibungen.

Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union (EU) sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa die Website des Deutschen Instituts für Normung e.V.).

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.


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