Special Nigeria
Nigeria: Rechtliche Grundlagen
Wer denkt beim E-Commerce im Geschäftsverkehr mit Nigeria nicht unwillkürlich an die sogenannte Nigeria Connection. Mails, die viel versprechen, aber nichts halten - schlimmer noch: es handelt sich dabei um Betrug, den sogenannten Vorschussbetrug. Dieser ist auch als „four-one-niner“ bekannt, was für Section 419 des nigerianischen Strafgesetzbuches steht. Jenseits dieser Assoziation lässt sich festhalten: E-Commerce ist im Geschäftsleben Nigerias zwar angekommen, doch halten die nationalen Gesetze mit dem digitalen Wandel bislang nicht Schritt.
Internationale Übereinkommen
Nigeria ist Mitglied der Vereinten Nationen (UN), hat aber weder das „UNCITRAL-Modellgesetz über den elektronischen Handel (1996)“ noch an das „UNCITRAL-Modellgesetz über elektronische Signaturen (2001)“ als Grundlage für nationale Gesetzesreformen genutzt (siehe dazu aber Nationale Gesetzgebung). Auch hat es bislang weder das „UN-Übereinkommen über den Einsatz elektronischer Kommunikation in internationalen Verträgen“ (2005) noch das „Übereinkommen des Europarates vom 23.11.01 über Computerkriminalität“ unterzeichnet. Das von der Afrikanische Union (AU) Mitte 2014 verabschiedete Rahmenwerk „Convention on Cyber Security and Personal Data Protection“ hat Nigeria bislang ebenfalls nicht ratifiziert.
Nationale Gesetzgebung
Im Mai 2017 kam Bewegung in das nationale Recht. Am 18.5.17 passierte der Gesetzentwurf über elektronische Transaktionen („Electronic Transaction Bill, 2017“) den Senat.
Das zukünftige Gesetz soll den rechtlichen Rahmen zum Abschluss von Verträgen auf elektronischem Weg schaffen und sieht Bestimmungen über den Verbraucher- sowie Datenschutz vor. Zudem enthält es Vorschriften über die elektronische Signatur und die Haftung von Anbietern. Allerdings werden voraussichtlich erst Durchführungsbestimmungen dem Gesetz Leben einhauchen. Eine wichtige Rolle spielt hier die „National Information Technology Development Agency“ (NITDA), die - gegebenenfalls in Abstimmung mit der „Nigerian Communications Commission“ (NCC) - durch das Gesetz mit dem Erlass solcher Regelungen beauftragt ist.
Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes wird man damit leben müssen, dass es in Nigeria kein ausgewiesenes Daten- oder Verbraucherschutzgesetz oder gar E-Commerce-Recht gibt. Lediglich NITDA, NCC oder auch das „Consumer Protection Council“ (CPC) halten Guidelines beziehungsweise Codes of Practice in Teilbereichen vor. Aussagen, die in computergenerierten Dokumenten enthalten sind, sind gemäß Section 84 des „Evidence Act, 2011“ zudem bislang nur unterbestimmten Voraussetzungen vor Gericht zulässig.
Mit dem „Cybercrime (Prevention, Prohibition etc.) Act 2015“ liegt ein Gesetz gegen Cyberkriminalität vor.
Text: Helge Freyer