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Wirtschaftsumfeld | Österreich | Investitionsförderung

Fördermaßnahmen

Forschung und Innovation werden in Österreich großgeschrieben und umfassend gefördert. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups profitieren von zahlreichen Programmen.

Von Kirsten Grieß | Berlin

Österreich setzt keine gesonderten Anreize für ausländische Direktinvestitionen. Gleichwohl verfügt das Land über ein umfassendes Wirtschaftsförderungsprogramm, das auch ausländischen Investoren offensteht. Voraussetzung ist, dass eine österreichische Unternehmensniederlassung existiert.

Forschungs- und Innovationsförderung ist ein Schwerpunkt der österreichischen Förderpolitik. Ein weiterer wichtiger Pfeiler ist die Gründungs- und Wachstumsförderung. Die einzelnen Programme richten sich vorrangig an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups. Genutzt wird eine breite Palette an Instrumenten wie Barzuschüsse und Prämien, zinsgünstige Kredite und Kreditgarantien oder Steuerbegünstigungen. Die zuständigen Förderstellen sind sowohl auf Bundes- als auch Regionalebene angesiedelt. Um den Überblick zu wahren, empfiehlt es sich, die nationale Investitionsförderagentur Austrian Business Agency (ABA) zur Beratung hinzuzuziehen. Es gibt aber auch verschiedene digitale Beratungstools der größeren Bundesfördergesellschaften.

Forschungsprämie besonders bei hohen Ausgaben attraktiv

Die 2002 eingeführte Forschungsprämie ist das Herzstück der österreichischen Forschungsförderung. Unternehmen können damit 14 Prozent ihrer jährlichen Forschungsausgaben geltend machen. Förderfähig sind Aufwendungen der eigenbetrieblichen Forschung und der Auftragsforschung. Die Prämie wird beim österreichischen Finanzamt beantragt und über die Steuer gutgeschrieben.

Im Ansatz ähnelt die Forschungsprämie der seit 2020 in Deutschland angewendeten Forschungszulage. In Deutschland ist der erstattungsfähige Anteil mit 25 Prozent aber deutlich höher. Die Bemessungsgrundlage ist in Österreich allerdings wesentlich weiter gefasst und nicht wie in Deutschland auf 2 Millionen Euro pro Jahr gedeckelt. Bei hohen Forschungsaufwendungen, vor allem auch in Form von Investitionen, kann die Prämie in Österreich attraktiver sein.

Die Forschungsprämie ist beliebig mit weiteren Forschungsförderungen kombinierbar. Hier setzt Österreich auf steuerliche Begünstigungen und Direktförderungen. Die einzelnen Programme sind auf verschiedene Unternehmensgrößen, Wachstumsstadien und Forschungsarten zugeschnitten. Der überwiegende Teil wird durch die österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) verwaltet. Die FFG betreut auch themenspezifische Programme und Projekte, die im Rahmen des EU-Programms "Horizon Europe" umgesetzt werden. Ein Überblick aller Programme findet sich auf der Website der FFG.   

Digitaler Förderpilot führt zum passenden Angebot

Eine zentrale Anlaufstelle für unternehmensbezogene Wirtschaftsförderung ist die staatliche Förderbank Austria Wirtschaftsservice (aws). Sie unterstützt Gründer und Unternehmer beim Aufbau und der Expansion ihres Geschäfts. Zum Einsatz kommen zinsgünstige Kredite, Zuschüsse und Garantien, aber auch Beratungs- und Serviceleistungen. High-Tech Start-ups erhalten über die Programme aws Preseed und aws Seedfinancing besondere Unterstützung.

Spezielle Förderung genießen in Österreich die Bereiche Umwelt, Tourismus und Kreativwirtschaft. Das Unternehmen Kommunalkredit Public Consulting (KPC) steuert die Umweltförderungen des Bundes und berät zu den unterschiedlichen Programmen.

Eine übergreifende Orientierung in der österreichischen Förderlandschaft gibt der digitale Förderpilot. Die gemeinsam von FFG und aws betriebene Plattform hilft bei der Suche nach dem passenden Förderprogramm und der zuständigen Förderstelle.

Steuerreform entlastet Unternehmen

Mit der im Herbst 2021 auf den Weg gebrachten Steuerreform hat Österreich seine internationale Wettbewerbsposition verbessern können. Das "Ökosoziale Steuerreformgesetz" ist seit Mitte Februar 2022 in Kraft. Es beinhaltet vor allem Steuerentlastungen für Unternehmen. Interessant für Investoren ist die stufenweise Senkung der Körperschaftssteuer von 25 auf 23 Prozent bis 1. Januar 2024. Da in Österreich Unternehmen keine Gewerbesteuer entrichten müssen, liegt die effektive Steuerlast damit um einiges niedriger als in Deutschland.

Ein weiteres Plus der Steuerreform ist die Einführung eines Investitionsfreibetrags von maximal 15 Prozent ab Januar 2023. Der Freibetrag wird von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen und ist bei 1 Million Euro pro Jahr gedeckelt. Ab 1. Juli 2022 wird außerdem die Lohn- und Einkommenssteuer gesenkt.

Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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