Lohn- und Lohnnebenkosten | Österreich
Lohnkosten
Für das Jahr 2022 erwartet das WIFO-Institut eine negative Reallohnentwicklung. Im kommenden Jahr sollen die Reallöhne nur leicht zulegen.
07.06.2022
Von Udo Sellhast | Bonn
Löhne und Gehälter
Die Experten des Österreichischen Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO) prognostizieren für 2022 eine nominale Erhöhung des Bruttoverdienstes je Beschäftigtem um 3,4 Prozent. Unter Berücksichtigung des Anstiegs der Verbraucherpreise führt das zu einem realen Rückgang um 2,3 Prozent. Für 2023 erwarten die Wirtschaftsforscher nominale Lohnsteigerungen von 4,8 Prozent. Die Realeinkommen werden wegen der hohen Inflation jedoch auch 2023 kaum steigen. Angesichts der Ungewissheit über den Fortgang des Ukraine-Krieges und seiner Auswirkungen sind auch diese Prognosen mit Unsicherheiten behaftet.
Laut Eurostat lagen die Arbeitskosten pro Stunde in Österreich in den letzten beiden Jahren jeweils fast 30 Prozent über dem EU-Durchschnitt. Allerdings ist in Österreich auch die nominale Arbeitsproduktivität je Beschäftigtem hoch. Sie lag im Jahr 2021 nach Angaben von Eurostat 11 Prozent über dem Durchschnitt in der Europäischen Union (EU).
Über die Mindeststandards für Entlohnung und Arbeitsbedingungen schließen in Österreich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter der einzelnen Wirtschaftszweige sogenannte Kollektivverträge ab. Ein gesetzlicher Mindestlohn besteht nicht, wohl aber tariflich vereinbarte Mindestlöhne, die in den verschiedenen Branchen unterschiedlich hoch sein können. Die zuständige Branchengewerkschaft, der betreffende Industrieverband und Vertreter der Arbeiterkammer handeln jährlich über 450 Kollektivverträge aus. Die unterschiedlichen Verträge für Arbeiter und Angestellte werden dabei zunehmend angeglichen. Der Lohn setzt sich zusammen aus dem Direktlohn (Stundenlohn plus Zulagen) und den Lohnnebenkosten.
2019 | 2020 | 2021 | 2022 1) | |
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nominal (in Euro) 2) | 3.870 | 3.920 | 4.140 | 4.280 |
reale Veränderung (in %) 3) | 1,4 | 0,6 | 0,2 | -2,3 |
Es ist ein regionales Lohngefälle festzustellen, das allerdings nicht besonders ausgeprägt ist. In der industriell und gewerblich führenden Region Niederösterreich erhalten Beschäftigte die höchsten durchschnittlichen Gehälter. In Tirol, wo der Tourismus eine führende Rolle spielt, sind die Gehälter am niedrigsten. Auffallend sind die nach wie vor hohen Einkommensunterschiede zwischen männlichen und weiblichen Beschäftigten.
2019 (in Euro) | Veränderung 2019/2018 (in %) | |
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Landesdurchschnitt | 2.919 | 3,0 |
Wien | 2.872 | 2,5 |
Hochlohnregion (Niederösterreich) | 3.133 | 3,6 |
Niedriglohnregion (Tirol) | 2.651 | 2,5 |
2021 (in Euro) | Veränderung 2021/2020 (in %) | |
---|---|---|
Bauwirtschaft | 4.629 | 1,2 |
Bergbau | 4.843 | 0,9 |
Verarbeitendes Gewerbe, darunter | ||
Nahrungsmittel-/Getränkeindustrie | 4.008 | 1,2 |
Textilindustrie | 4.028 | 2,8 |
Holzindustrie | 4.027 | 1,2 |
Papierindustrie | 4.617 | 3,2 |
Chemische Industrie | 4.761 | 1,3 |
Maschinenbau | 4.356 | 0,0 |
Metallurgie, Gießerei | 4.859 | 2,4 |
Fahrzeugbau | 4.691 | 1,3 |
2021 (in Euro) | Veränderung 2021/2020 (in %) 1) | |
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Geschäftsführerin einer größeren Niederlassung 2) | 22.000 | 1,6 |
Geschäftsführerin eines kleinen bis mittleren Unternehmens | 12.000 | 1,6 |
Vertriebsleiterin | 10.000 | 1,6 |
Ingenieurin | 6.000 | 1,9 |
Programmiererin | 4.500 | 1,9 |
Sekretärin mit Fremdsprachenkenntnissen | k.A. | k.A. |
Buchhalterin | 3.500 | 1,5 |
Kraftfahrerin | 2.500 | 1,5 |
2019 (in Euro) | Veränderung 2019/2018 (in %) 1) | |
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Angelernte Arbeiterin/Hilfsarbeiterin (Tätigkeiten, die in wenigen Tagen zu erlernen sind und für die keine spezielle Berufsausbildung notwendig ist) 2) | 1.661 | -0,3 |
Mitarbeiterin, die unter Aufsicht Tätigkeiten ausführt, für die eine mehrjährige Berufsausbildung erforderlich ist (z.B. Elektrikerin) | 3.165 | 4,9 |
Ausgebildete Mitarbeiterin mit mehrjähriger, praktischer Berufserfahrung, die Aufgaben zuverlässig ohne Aufsicht durchführen und Fertigungsprozesse einrichten kann (z.B. ingenieurtechnische Fachkraft) | 3.620 | -0,7 |
Mitarbeiterin mit mehrjähriger Erfahrung und Leitungsbefugnis, die als Vorarbeiterin die Arbeit von Produktionsbereichen verantwortet (Führungskraft in der Produktion) | 5.211 | -0,6 |
Weitere Lohnbestandteile
Ein Großteil der Führungskräfte erhält eine variable Vergütung. Laut der Unternehmensberatung Kienbaum galt dies 2021 für 97 Prozent der Topmanager. Bei den Teamleitern beziehen rund drei Viertel der Positionsinhaber einen jährlichen Bonus. Eine dominierende Rolle spielen Gewinngrößen wie der Ebit (Gewinn vor Zinsen und Steuern) oder der Jahresüberschuss des Unternehmens. Bei Top-Führungskräften machen variable Gehaltsbestandteile rund ein Viertel des Gesamtgehaltes aus. Um auch langfristige Ziele in der Vergütung abbilden zu können, setzen Firmen zunehmend auf Vergütungssysteme mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage. Für rund ein Drittel der Geschäftsführer und 20 Prozent der zweiten Führungsebene sind solche Incentives vorgesehen.
Üblich sind auch Sachleistungen wie die private Nutzung des Mobiltelefons oder des Firmenwagens. Von den Geschäftsführern fahren 98 Prozent einen Firmenwagen, etwa 83 Prozent sind es in der zweiten Führungsebene. Das durchschnittliche Anschaffungsbudget für Dienstwagen im Topmanagement lag 2019 bei rund 60.000 Euro, bei anderen Führungskräften zwischen 30.000 und 45.000 Euro. Arbeitgeber lassen sich immer mehr einfallen, um Top-Leister zu binden. Dazu zählen beispielsweise Firmenfahrräder, Fitnesskuren, Essenszuschüsse oder Kinderbetreuung.
Sozialversicherungsbeiträge
Laut Eurostat machten 2021 die Lohnnebenkosten eines Arbeitgebers in Österreich 26,6 Prozent des Arbeitnehmer-Bruttolohns aus. In Deutschland lagen sie bei 22,2 Prozent, im Durchschnitt der gesamten EU bei 24,6 Prozent.
Die Sozialversicherungsbeiträge sind 2022 gegenüber 2021 konstant geblieben. Lediglich der nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) fällige Zuschlag sank von 0,2 Prozent auf 0,1 Prozent. Der Höchstsatz der monatlichen Bemessungsgrundlage ist allerdings um 120 Euro auf 5.670 Euro gestiegen. Dieser Höchstwert gilt für alle Arbeitgeberbeiträge außer der betrieblichen Vorsorge. Der dafür fällige Arbeitgeberanteil von 1,53 Prozent bezieht sich auf das gesamte Einkommen.
Rentenversicherung (Arbeitgeberanteil) | 12,55 |
Krankenversicherung (Arbeitgeberanteil) | 3,78 |
Abgabe für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Mutterschutz (Arbeitgeberanteil) | 0 |
Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeberanteil) | 3,0 |
Sonstige Versicherungen (Arbeitgeberanteil) | 7,83 *) |