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Berufsspezifische Register in Polen

Für den Fall, dass der deutsche Dienstleistungsempfänger überprüfen möchte, ob der potentielle polnische Dienstleister Mitglied einer Berufskammer ist, kann er vom Angebot einiger Kammern profitieren, die ihre Mitgliederverzeichnisse für eine Recherche über das Internet zugänglich gemacht haben.

Bauingenieure

Hinzuweisen ist zunächst auf die Liste eingetragener Bauingenieure (lista członków) der Polnischen Kammer der Bauingenieure (Polska Izba Inżynierów Budownictwa), deren Suchformular folgende Eingabemöglichkeiten enthält:

  • Vorname (Imiona)
  • Nachname (Nazwisko)
  • Mitgliedsnummer (Numer członkowski)
  • Kreis (Okręg)

Die letzte Auswahl (szukaj na liście) fragt ab, ob es sich um ein Vollmitglied (członek) der Kammer oder eine Person mit Kandidatenstatus zur Vollmitgliedschaft (kandydat na członka) handelt. Die Suchtreffer enthalten in manchen Fällen als Warnhinweis das Auslaufdatum des Zertifikates des Bauingenieurs (data ważności zaświadczenia); an dieser Stelle ist besondere Vorsicht geboten, bedeuten doch die Einträge "zawieszony", dass die Kammermitgliedschaft ausgesetzt ist, und "skreślony", dass der Bauingenieur aus der Liste der registrierten Berufsträger gänzlich gestrichen wurde.

Anhand der oben dargestellten Funktionen kann der deutsche Dienstleistungsempfänger überprüfen und sicherstellen, ob der polnische Dienstleistungserbringer in Person des Bauingenieurs auch tatsächlich über die berufsrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen verfügt und entsprechend versicherungsrechtlich, und somit auch haftungsrechtlich, abgesichert ist.

Architekten

Auch für Architekten kann über das Internet die Kammermitgliedschaft überprüft werden. Über den Link "Lista czynnych członków" (Liste der aktiven Architekten) kann unter Angabe des Namens, der Mitgliedsnummer oder der Angabe einer der 16 regionalen Architektenkammern überprüft werden, ob die betreffende Person auch tatsächlich als Architekt zugelassen ist. Dadurch kann wie bei den Bauingenieuren sichergestellt werden, dass die beruflichen Zulassungsvoraussetzungen und die versicherungsrechtlichen Absicherungen für einen eventuellen Haftungsfall gegeben sind.

Rechtsanwälte

Das polnische Rechtssystem kennt zwei Arten von Anwaltsberufen. Zum einen handelt es sich dabei um den adwokat (Rechtsanwalt); zum anderen um den radca prawny (Rechtsberater). Der adwokat kann im Gegensatz zum radca prawny im Bereich des gesamten Strafrechts als Verteidiger tätig sein, während der radca prawny nur auf die wirtschaftsstrafrechtlichen Mandate beschränkt ist. In den übrigen Rechtsgebieten und somit auch in dem für Dienstleistungen relevanten Bereich des Zivilrechts, sind diese beiden Berufsgruppen gleichberechtigte Rechtspflegeorgane. Der Unterschied zwischen diesen beiden Berufsgruppen ist somit als marginal zu bezeichnen und hat lediglich historische Gründe.

Das polnische Rechtsanwalts- und Anwaltsreferendarsregister (Krajowy Rejestr Adwokatów i Aplikantów Adwokackich-KRAiAA) besteht aus einer Datenbank, in der die drei Hauptgruppen der anwaltlichen Berufsgruppe verzeichnet sind:

  • Rechtsanwälte (adwokaci)
  • Rechtsanwalts-Referendare (aplikanci) sowie
  • ausländische Rechtsanwälte, die ebenfalls in Polen als Rechtsanwälte registriert sind (prawnik (adwokat) zagraniczny).

Als Suchkriterien können in dem Formular folgende Optionen ausgewählt werden:

  • Name (Imię, Nazwisko)
  • Anwaltskammer (Izba Adwokacka)
  • Interessenbereich (Preferowana praktyka).

Jeder Rechtsanwalt in Polen kann seinen jeweiligen Interessenbereich selbst bestimmen. Eine offizielle Fachspezialisierung, etwa ähnlich dem deutschen Fachanwalt, gibt es nicht.

Bei der Suche nach einem ausländischen Anwalt (Prawnik (Adwokat) Zagraniczny), der ebenfalls in Polen praktiziert, kann zusätzlich noch dessen Herkunftsland (kraj pochodzenia) eingegeben werden.

Auf der Seite der Landeskammer der Rechtsberater (Krajowa Izba Radców Prawnych) kann über die Suchfunktion "Wyszukiwarka Radców Prawnych" (Suchverzeichnis der Rechtsberater) der

  • Name des Rechtsberaters (Nazwisko) oder
  • eine beliebige (Bezirks-) Rechtsberaterkammer (Dowolna Izba)

eingegeben werden.

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