Mehr zu:
PolenRecht
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Portal 21 Polen
24.08.2017
Germany Trade & Invest (Stand: 24.8.2017)
Eine besondere Variante des einstweiligen Rechtsschutzes stellt im polnischen Recht das sogenannte Sicherungsverfahren (postępowanie zabezpieczające), geregelt in den Artikel 730-757 des polnischen Zivilprozessgesetzes (Kodeks postępowania cywilnego), dar. Das Sicherungsverfahren ist in allen zivilrechtlichen Verfahren wie auch im Schiedsverfahren anwendbar.
Charakteristisch für das Sicherungsverfahren ist, dass durch eine einstweilige Anordnung der gerichtlich geltend gemachte Anspruch vorläufig gesichert werden kann. Dies bedeutet, dass das Gericht Sicherungsmaßnahmen in Gestalt von beispielsweise:
anordnen kann, wenn
Zu beachten ist hierbei, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Sicherung des Anspruchs vor Eröffnung des Hauptverfahrens, währenddessen wie auch nach Beendigung (sofern der Anspruch noch nicht befriedigt wurde) gestellt werden kann.
Der Schuldner kann die Sicherung durch Zahlung eines zuvor festgelegten Betrages auf eine gerichtliches Treuhandkonto gemäß Artikel 742 § 1 des polnischen Zivilgesetzbuches (Kodeks cywilny) aufheben.
Germany Trade & Invest (Stand: 24.8.2017)