Portal 21 Polen
Neues zum polnischen Zentralregister für die Gewerbetätigkeit
Änderungen im Register- und Gewerberecht zur Jahresmitte 2011
In Polen hat am 1.7.2011 das neue Zentralregister für die Gewerbetätigkeit (Centralna Ewidencja i Informacja o Działalności Gospodarczej, kurz: CEIDG) seine Arbeit aufgenommen. Es tritt an die Stelle der bislang für die Registrierung von Einzelunternehmern zuständigen sog. Wirtschaftstätigkeitsregister (Ewidencja Działaności-Gospodarczej) der einzelnen Gemeinden.
In diesem Zusammenhang ist die Novelle des polnischen Gesetzes über die Freiheit der Wirtschaftstätigkeit (Ustawa o swobodzie działalności gospodarczej), die am 1.7.2011 in Kraft getreten ist (siehe polnisches Gesetzblatt Dziennik Ustaw 2011 Nr. 131, Pos. 764).
Gemäß der neuen Fassung der Art. 23-39 des polnischen Gesetzes über die Freiheit der Wirtschaftstätigkeit ist CEIDG ein elektronisches Register, das personen- und tätigkeitsbezogene Daten erfasst und an die zuständigen Steuer-, Statistik- und Sozialversicherungsbehörden Polens weitergibt. Das CEIDG wird vom polnischen Wirtschaftsministerium (Ministerstwo Gospodarki) geführt.
Für die Eintragung in das neue polnische Zentralregister ist das Formular CEIDG1 (Wniosek o wpis do CEIDG) auszufüllen. Das Wirtschaftsministerium stellt ein ausführliches Merkblatt zur Ausfüllung des CEIDG1-Formulares (Instrukcja wypełniania wniosku CEIDG-1) in polnischer Sprache zur Verfügung.
Einzutragen sind u.a.:
- die Firma des Unternehmers oder die Sozialversicherungsnummer (numer PESEL) der natürlichen Person,
- die vom Hauptamt für Statistik (Główny Urząd Statystyczny) vergebene REGON-Nummer,
- die steuerliche Identifikationsnummer (NIP),
- Information über die (auch ausländische) Staatsangehörigkeit des Gewerbetreibenden,
- Informationen über Ort und Adresse bzw. Sitz des wirtschaftlich tätigen Subjektes,
- E-Mail Adresse und ggf. die Internetseite des Gewerbetreibenden,
- Datum der erstmaligen Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit,
- genaue Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeit nach der offiziellen polnischen Klassifikation der Wirtschaftstätigkeiten (Polską Klasyfikacją Działalności-PKD) etc.
Während der Übergangszeit bis Ende 2011 sollen das alte und das neue Registrierungsregime nebeneinander koexistieren. Bereits in der ersten Juliwoche haben sich über 1.000 polnische Firmen und Unternehmer beim CEIDG angemeldet. Das CEIDG ist auch für Recherchen über Unternehmer für jedermann frei zugänglich.
Die Zuständigkeit der bei den Rayongerichten (sądy rejonowe) geführten Landes-Gerichtsregister Polens (Krajowy Rejestr Sądowy) für die Unternehmensregistrierung bleibt von der hier geschilderten Gesetzesnovelle unberührt (Gesetz über das polnische Landes-Gerichtsregister - Ustawa o Krajowym Rejestrze Sądowym).
Näheres zu diesem Thema:
- Neuer Internetauftritt des CEIDG
- Polnisches Wirtschaftsministerium, Informationen zum neuen Zentralregister (über die Funktion „Select Language“ oben kann man eine deutsche oder englische Übersetzung der Internetseite aktivieren).
- Hinweise im Portal 21, dem Informationsangebot zu Dienstleistungen in Europa, zu Registern in Polen wie auch zur Qualifikation des Dienstleisters in Polen im Rahmen einer Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen.
Germany Trade & Invest (27.08.2011)