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Rechtsmeldung | Polen | Arbeits- und Arbeitsgenehmigungsrecht

Hinweise zur Einstellung ukrainischer Flüchtlinge

Polen hat einen Regelungsrahmen geschaffen, der es Unternehmen erleichtert, Flüchtlingen aus der Ukraine eine Beschäftigungsmöglichkeit zu geben.

Von Jessica Ceglecki (AHK Polen) | Warschau

Aufgrund des fortdauernden Krieges in der Ukraine führte Polen mit dem Gesetz über die Unterstützung von Bürgern der Ukraine im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt auf dem Territorium des Landes vom 12.03.2022 besondere Regelungen ein, die es Ukrainern erleichtern, legal in Polen zu arbeiten. Voraussetzung für eine Beschäftigung in Polen ist, dass sich der ukrainische Staatsbürger rechtmäßig in Polen aufhält und einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt oder aber nach dem 24. Februar 2022 legal in das Hoheitsgebiet Polens eingereist ist und die Absicht erklärt, in Polen zu bleiben.

Im Falle einer Beschäftigung reicht es aus, dass der Arbeitgeber dem zuständigen Arbeitsamt innerhalb von 14 Tagen nach der Aufnahme der Arbeit elektronisch über ein Portal Informationen über das Unternehmen, die persönlichen Daten des Arbeitnehmers und über die jeweilige Arbeitsleistung (Art des Beschäftigungsverhältnisses, Art der zu leistenden Arbeitstätigkeit, Arbeitsort) übermittelt.

Weitere Informationen über Hilfsangebote und Unterstützungsmöglichkeiten für ukrainische Flüchtlinge in Polen hat die Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer (AHK Polen) auf ihrer Internetseite zusammengetragen.

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