Portugiesische Bauunternehmer oder Immobilienmakler benötigen eine Genehmigung des portugiesischen Instituts für öffentliche Märkte, Immobilien und Bauwesen (Instituto dos Mercados Públicos do Immobiliário e da Construção, kurz: IMPIC; siehe dazu auch Gesetzesdekret Nr. 232/2015 vom 13.10.2015 (Decreto-Lei n.° 232/2015). Die Genehmigungsverfahren hat das portugiesische Gesetzesdekret Nr. 69/2011 vom 15.6.2011 (Decreto-Lei n.° 69/2011) indes unternehmensfreundlicher ausgestaltet.
Das Gesetzesdekret Nr. 69/2011 hat für Bauunternehmen beispielsweise das bisherige Erfordernis aufgehoben, das eine bestimmte Mindestzahl von Bauführern vorschrieb. Mindestzahlen für zu beschäftigendes technisches Personal bestehen allerdings auch nach der neuen Regelung. Darüber hinaus sind weiterhin etwa ein in Bezug auf Bautätigkeiten reines Vorstrafenregister und die nötige finanzielle Leistungsfähigkeit Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung für den Betrieb eines Unternehmens im portugiesischen Baugewerbe.
Genehmigungen für portugiesische Bauunternehmen und Immobilienmakler, die für ein, drei oder fünf Jahre ausgegeben werden, verlängern sich automatisch. Ausnahmen gelten unter anderem, wenn die Unternehmen ihnen auferlegte Steuern oder Strafen nicht zahlen.
Die Zeit, die dem IMPIC zur Prüfung der Genehmigungsanträge von Bauunternehmern und Immobilienmaklern eingeräumt wird, hat das neue Gesetzesdekret von 66 auf 20 (Arbeits-)Tage verringert. Danach wird unter Umständen die Genehmigung als erteilt betrachtet.