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Wirtschaftsumfeld | Ruanda | Investitionsförderung

Fördermaßnahmen

Ruanda hebt sich in Afrika durch sein investorenfreundliches Umfeld ab. Beim Landkauf gibt es jedoch Einschränkungen.

Von Carsten Ehlers | Nairobi

Die ruandische Regierung tut eine Menge, um Investoren aus dem Ausland anzulocken. Inzwischen wurde das Investitionsgesetz noch einmal ergänzt: So möchte die Regierung vermehrt Fonds mit Afrikabezug anwerben. Diese Fonds siedelten sich bislang eher in Dubai oder Mauritius an.

Eingeschränkt wurde für Ausländer die Möglichkeit des Landerwerbs. Das 2021 erlassene "Land Law" sieht vor, dass Ausländer nur noch Immobilien erwerben können, wenn dies im Rahmen einer Investition geschieht. Damit soll der Immobilienerwerb aus Spekulationsgründen eingeschränkt werden. Ohnehin erfolgt der Immobilienerwerb "nur" in Form einer Pacht, deren Dauer für lokale Unternehmen bei 99 Jahren liegt. Ausländischen Investoren werden in der Regel 49 Jahre zugestanden, mit der Möglichkeit, zu verlängern.

Online-Plattform als One-Stop-Shop für Unternehmer

Erste Anlaufstelle für ausländische Investoren ist das Rwanda Development Board (RDB). Diese staatliche Stelle wurde im Jahr 2006 als One-Stop-Shop für Unternehmensgründungen geschaffen, um administrative Prozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dazu gehören Firmenregistrierungen, Inanspruchnahmen von staatlichen Förderungen sowie die Erlangung von Arbeitsvisa. Viele Prozesse können online erfolgen. Bei Unternehmen hat das RDB einen guten Ruf.  

Für Unternehmen gibt es einige Steueranreize und Zollermäßigungen. So kommen Geldgeber mit einem Investitionsvolumen von mindestens 50 Millionen US-Dollar (US$) in den Genuss von bis zu sieben Jahren Einkommenssteuererlass (Corporat income tax) und einer anschließend niedrigeren Rate in Höhe von 15 Prozent. Außerdem gibt es Steuererlasse auf Kapitaleinkünfte sowie Mehrwertsteuererstattungen. Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

Die Exportproduktionszone (EPZ) ermöglicht Unternehmen weitere finanzielle Anreize, sofern sie mindestens 80 Prozent ihrer Güter außerhalb der East African Community (EAC) exportieren. Zur EAC gehören neben Ruanda noch Kenia, Tansania, Uganda, Burundi, die Demokratische Republik Kongo und der Südsudan. Unternehmen mit EPZ-Status können von der Zahlung der Mehrwert- und Unternehmenssteuer sowie von Importzöllen ausgenommen werden. Dieser wird unabhängig davon gewährt, wo die Unternehmen sich ansiedeln. Ein Standort in den subventionierten Sonderzonen Kigali Special Economic Zone (KSEZ) oder Bugesera Special Economic Zone (BSEZ) ist also kein Muss.

Ausländische Geberbanken wollen Privatsektor fördern

Fördermittel für Unternehmen stellen auch ausländische Geber bereit. In Ruanda sind bereits verschiedene sogenannte Entwicklungsbanken aktiv. Dazu gehören die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG), die zur Weltbank gehörende International Finance Corporation (IFC), die französische Proparco und die niederländische FMO. Fast alle diese Banken betreuen Ruanda von ihrem Regionalbüro im kenianischen Nairobi aus.

Der Gesamtumfang der von den Entwicklungsbanken zur Verfügung gestellten Finanzierungen wurde in den vergangenen Jahren deutlich erhöht und dürfte weiter steigen. Gefördert werden Investitionen, wenn diese in besonderem Maße auch der Entwicklung des Landes dienen (Bereitstellung von Infrastruktur und Schaffung von Arbeitsplätzen). Dabei gilt es, die Anforderungen der einzelnen Banken zu beachten. Unter anderem beteiligt sich die DEG in einigen afrikanischen Ländern an Investitionen im Bereich der Nahrungsmittelproduktion, im Bergbau und in der Informations- und Kommunikationstechnik. Für potenzielle Investoren kann es sich lohnen, Kontakt zu den Banken aufzunehmen, um auszuloten, ob eine Förderung infrage kommt.

"Made in Rwanda" bei staatlichen Ausschreibungen bevorzugt

Neben den klassischen finanziellen Fördermaßnahmen legt die Regierung Wert auf ein investorenfreundliches Umfeld. Dazu gehört die Vergabe von Arbeitsvisa für Ausländer, Local Content und der freie Devisenverkehr. Bislang spielt Local Content in Ruanda insofern eine Rolle, als Produkte "Made in Rwanda" bei staatlichen Ausschreibungen eine Vorzugsbehandlung erhalten. Darüber hinaus gibt es aber keine Restriktionen für ausländische Investoren. Sie können vor Ort Unternehmen gründen, die zu 100 Prozent in ausländischem Eigentum sind. Auch ist es internationalen Geldgebern möglich, Anteile an ruandischen Unternehmen zu erwerben.

Unternehmen können Devisen ins Ausland transferieren, jedoch gibt es Einschränkungen. Zusätzlich zur Gewinnsteuer (30 Prozent) wird bei Auslandstransfers eine Quellensteuer (Witholding Tax) in Höhe von 15 Prozent erhoben. Ruanda hat ein chronisches Handelsdefizit, sodass im Land das Risiko einer Devisenknappheit besteht. Kredite lokaler Banken werden grundsätzlich nur in lokaler Währung angeboten und sind mit einem Zinssatz von etwa 18 Prozent teuer. Der Wechselkurs des Ruanda-Franc (F.Rw) zum Euro und zum US-Dollar ist flexibel und die Währung steht unter permanentem Abwertungsdruck. Zwischen 2016 und 2021 verlor der F.Rw im Vergleich zum US-Dollar etwa 30 Prozent seines Wertes.

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