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Registrierung einer Gesellschaft in Rumänien

Aufbau des rumänischen Handelsregisters

Das rumänische Handelsregister folgt einem zweistufigen Aufbau:

  • Zentrales Handelsregisteramt (Oficiul National al Registrului Commertului-ONRC) sowie

  • 42 Landesbüros (oficii teritoriale) angesiedelt bei den örtlichen Gerichten.

Die Führung des Handelsregisters wird durch das Zentrale Handelsregisteramt (Oficiul National al Registrului Commertului ONRC - The National Trade Register Office) organisiert.

Die bislang nur in rumänischer Sprache verfügbare Internetpräsenz des rumänischen Handelsregister erfordert eine Registrierung, stellt aber im Gegenzug Informationen des Handelsregisters (Registrul Comerțului) und auch des Insolvenzregisters (Buletinul Procedurilor de Insolvență) Rumäniens zur Verfügung

Recherchemöglichkeiten im Handelsregister Rumäniens

Die Überprüfung der Existenz eines Unternehmens ist im Rumänischen Handelsregister mit Hilfe des Dienstes "RECOM online" möglich. Dabei ist für einen kostenfreien Basiszugang jedoch eine Registrierung, also das Anlegen eines Nutzerkontos erforderlich (procedura de creare cont). Leider sind hierzu derzeit nur rumänische Anweisungen vorhanden.

Zur Überprüfung des Unternehmens können nach einer erfolgreichen Registrierung etwa der Unternehmensname oder dessen Registrierungsnummer wie auch der sogenannte einheitliche Registrierungscode (cod unic de inregistrare) eingegeben werden.

Das Suchergebnis enthält dann folgende Angaben:

  • Name des Unternehmens (nume firma)

  • Geschäftsort bzw. Sitz des Unternehmens (localitatea in care se afla)

  • Registrierungsnummer (numar de inmatriculare)

  • Staatsunternehmen (starea firmei)

  • Einheitlicher Registrierungscode (cod unic de inregistrare)

Eine volle Nutzung des online-Handelsregisters ist demgegenüber nur kostenpflichtig möglich und erfordert eine Hinterlegung von mindestens 300 USD auf einem Konto des Zentralen Registeramtes, von dem die Einzelbeträge dann je nach Art der Nutzung abgebucht werden. Nach Geldeingang werden dann die individuellen Zugangskennungen versendet.

Folgende Informationen sind im kostenpflichtigen Teil des rumänischen Handelsregisters abrufbar:

  • Für den Rechtsverkehr relevante Informationen (sogenannter Kurzbericht)

o    Unternehmenskontaktdaten

o    Rechtsform

o    Registreirungsnummer

o    Einheitlicher Registrierungscode (cod unic de inregistrare)

  • Ausführlicher Unternehmensbericht

o    Informationen zum im Handelsregister veröffentlichten Jahreabschluss des Unternehmens

  • Statistischen Angaben über rumänische Unternehmen

  • Unternehmens-Rankings nach Kriterien wie:

o    Stammkapital

o    Umsatz

o    Anzahl der Beschäftigten

o    Gewinn (Brutto/ Netto)

o    Höhe ausländischer Investitionen usw.

Eintragungsverfahren und CAEN-Klassifizierung

Einzelheiten zum Eintragungsverfahren sind dem rumänischen Handelsregistergesetz (Gesetz Nr. 26/1990, Lege privind Registrul comerţului, Neuveröffentlichung in M.Of. Nr. 49/199) zu entnehmen.

Bereits durch die Dringlichkeitsanordnung Nr. 76/2001 ist das Eintragungsverfahren beim Handelsregister mit dem Verfahren für die Beschaffung von Genehmigungen verschiedener Behörden zusammengelegt worden, wobei diese Genehmigungen bereits mit Gründung beantragt und ausgestellt werden müssen.

Die Anpassung der Registervorschriften an das EU-Recht erfolgte im Wege der Dringlichkeitsordnung Nr. 119 vom 21.12.2006.

Schließlich sind bei einer Gesellschaftsregistrierung in Rumänien noch die sogenannten CAEN-Codes zu beachten, die aus einem abschließenden Katalog nach der Art der gewerblichen Tätigkeit vergeben werden. Berücksichtigt werden können bei der Ersteintragung auch für die Zukunft geplante Tätigkeiten.

Die aktuell gültige CAEN-Klassifizierung (in Kraft seit 1.1.2008) beruht auf dem UNO-Standard ISIC bzw. dem EU-Standard NACE (Statistischen Klassifizierung der Systematik der Wirtschaftszweige). Die „richtige“ bzw. möglichst günstige Eingruppierung ist für etwaige Branchentarifverträge (contract colectiv de munca la nivel de ramura) sowie in steuerlicher Hinsicht von Bedeutung: nur diejenigen Aufwendungen sind in Rumänien steuerlich absetzbar, die dem eingetragenen Geschäftszweck entsprechen.

Bei bereits bestehenden Gesellschaften besteht seit 1.1.2008 die Verpflichtung, eine Aktualisierung der CAEN-Codes vorzunehmen (Regierungsbeschluss Nr. 322/2008). Dieses sog. vereinfachte Anpassungsverfahren sieht die automatische Anpassung der alten CAEN-Codes an die neue Klassifizierung mittels eines einfachen Handelsregister-Formblattes vor (gebührenpflichtig).

In diesem Zusammenhang ist jede Gesellschaft verpflichtet, zur Kontrolle etwaiger Fehler bei der automatischen Umschreibung einen Handelsregisterauszug (extras) sowie ein sogenannte Feststellungszertifikat (certificat constatator) zu beantragen.

Germany Trade & Invest (Stand: 07.06.2016)

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