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Branchenbericht Russland Maschinen- und Anlagenbau
Die Ausfuhrbestimmungen für Maschinen und Anlagen nach Russland wurden 2014 verschärft. Die Grenzschließung zur Eindämmung der Pandemie verhindert die Einreise von Monteuren.
15.06.2020
Von Hans-Jürgen Wittmann | Moskau
Aufgrund der EU-Sanktionen dürfen keine Dual-Use-Güter sowie bestimmte Ausrüstungen für Erschließungsarbeiten in der Arktis, der Tiefsee oder für Schieferöl nach Russland geliefert werden.
Aufgrund der zum 30. März 2020 verhängten Grenzschließungen zur Eindämmung der Viruspandemie können technische Spezialisten derzeit nicht nach Russland einreisen. Zwar hat die Regierung mit der Verordnung Nr. 1170-r vom 29. April 2020 Erleichterungen zur Einreise von Monteuren, die an der Inbetriebnahme und Wartung von Anlagen beteiligt sind, beschlossen. Doch die praktische Umsetzung funktioniert mit Stand Ende Mai 2020 noch nicht, berichtet der Geschäftsführer des VDMA-Büros Russland, Sven Flasshoff: „Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die Regierung dieses Problem angeht. Aber das gewählte komplexe Verfahren löst das Problem leider noch nicht.“
Für die Zollabwicklung ist in Russland der Föderale Zolldienst (FTS) zuständig. Technische Standards und Normen legt grundsätzlich die russische Agentur für technische Regulierung und Metrologie, Rosstandard, fest. Auch andere Zertifizierungsstellen werden akkreditiert, darunter WNIINMASCH, die zuständig für Maschinenbaustandards ist.
Ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen stellt die GTAI zur Verfügung.
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