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Wirtschaftsumfeld | Deutschland | Krieg in der Ukraine

Bundesregierung unterstützt vom Ukrainekrieg betroffene Firmen

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukrainekrieges und der Sanktionen abzufedern, spannt die Regierung einen Schutzschirm für betroffene deutsche Unternehmen auf.

Von Hans-Jürgen Wittmann | Berlin

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen haben Details zum am 8. April 2022 vorgestellten Hilfsprogramm für deutsche Unternehmen, die unter den Folgen des Ukrainekrieges und den Sanktionen gegen Russland leiden, veröffentlicht. Die wichtigsten Ziele bestehen darin, Firmen kurzfristig Liquidität zur Verfügung zu stellen und den Preisanstieg bei Erdgas und Strom in energie- und handelsintensiven Branchen zu dämpfen.

Hilfsprogramm startet im Juni 2022

Der Schutzschirm wird zum 1. Juni 2022 starten und zunächst auf ein Jahr befristet sein. Er besteht aus fünf Bestandteilen:

  • Kreditprogramm der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW),
  • Erweiterungen bei Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen,
  • Befristeter Zuschuss für Unternehmen, die unter hohen Energiekosten leiden,
  • Zielgerichtete Eigenkapital- und hybriden Kapitalhilfen,
  • Unterstützung von Energieunternehmen bei Liquiditätsengpässen.

Das KfW-Kreditprogramm und das Bürgschaftsprogramm sollen zuerst aufgelegt werden, die anderen Instrumente später. Vorab müssen die Maßnahmen noch von der EU-Kommission genehmigt werden. Rechtsgrundlage ist das Temporary Crisis Framework der EU für Beihilfemaßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft im Zuge des Ukrainekrieges.

KfW-Kredite sollen Liquidität sicherstellen

Um die Zahlungsfähigkeit betroffener Unternehmen sicherzustellen, legt die Bundesregierung ein Kreditprogramm der KfW in Höhe von 7 Milliarden Euro auf. Eine Komponente sieht Gelder für die Kreditvergabe über die Hausbanken bis zu einem Volumen von 100 Millionen Euro vor, eine weitere Komponente Mittel für individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen. Zielgruppe der Investitions- und Betriebsmittelkredite sind mittelständische und große Unternehmen. Die Konditionen beinhalten einen vergünstigten Zinssatz und bis zu zwei tilgungsfreie Jahre. Hausbanken sind von der Haftung weitgehend freigestellt.

Einen Antrag stellen können Firmen, die nachweislich von den Kriegshandlungen in der Ukraine oder den Sanktionen gegen Russland und Belarus betroffen sind. Als Kriterien gelten etwa sinkende Umsätze oder weggebrochene Absatzmärkte. Auch nachgewiesene Produktionsausfälle oder -schließungen in der Ukraine, Russland oder Belarus sowie Bandstillstände wegen fehlender Rohstoffe und Vorprodukte berechtigen zur Antragstellung. Firmen, die unter gestiegenen Energiekosten leiden, können ebenfalls einen Antrag auf einen KfW-Kredit stellen. Das KfW-Sonder­programm UBR 2022 ist bis zum 31.12.2022 befristet.

Ausweitung von Bürgschaftsprogrammen soll Kreditvergabe beschleunigen

Der Schutzschirm sieht ferner die Erweiterung von Programmen bei Bürgschafts- und Großbürgschaftsbanken vor. Bürgschaftsbanken sollen ihren Höchstbetrag für betroffene Firmen auf 2,5 Millionen Euro verdoppeln. Zudem sollen auch Unternehmen außerhalb strukturschwacher Regionen bei einer Bürgschaft ab mindestens 50 Millionen Euro in das Großbürgschaftsprogramm aufgenommen werden. Die Bundesregierung rechnet damit, dass Kredite in der Regel bis zu 80 Prozent verbürgt werden, in Einzelfällen bei besonders stark vom Ukraine-Krieg betroffenen Unternehmen auch bis zu 90 Prozent.

Befristete Zuschüsse sollen Energiekosten senken

Energie- und handelsintensive Unternehmen, die wegen deutlich gestiegener Preise für Erdgas und Strom stark belastet sind, erhalten einen befristeten Zuschuss. Von Februar bis September 2022 stehen 5 Milliarden Euro bereit. Dabei wird (nur) die Differenz der gezahlten Energiekosten im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr bezuschusst. Die zweite und dritte Stufe des Energiezuschusses sind zudem daran geknüpft, dass das Unternehmen einen Betriebsverlust verbucht.

Förderstufen für Unternehmen mit hohen zusätzlichen Energiekosten

Berechtigte

Förderanspruch

Unternehmen aus energie- und handelsintensiven Branchen (gemäß KUEBLL-Anhang) mit mindestens 3% Energiebeschaffungskosten

bis zu 30% der Preisdifferenz und bis zu 2 Miliionen Euro

Unternehmen aus energie- und handelsintensiven Branchen mit mindestens 3% Energiebeschaffungskosten, die zudem einen Betriebsverlust durch gestiegene Energiekosten nachweisen

bis zu 50% des Preisunterschieds und bis zu 25 Millionen Euro

Unternehmen aus 26 besonders betroffenen energie- und handelsintensiven Branchen (laut Anhang 1 zum TCF), wenn sie einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen (darunter Chemieindustrie, Metallurgie, Herstellung von Glas und Keramik)

bis zu 70% der Differenz und bis zu 50 Millionen Euro

Die prozentuale Förderung wird im Juli einmalig um 10 Prozentpunkte abgeschmolzen.

Kapitalhilfsprogramme sollen gefährdete Branchen schützen

Die Bundesregierung bietet großen Unternehmen, deren Einstellung der Tätigkeit erhebliche Folgen für die Volkswirtschaft hätte, zielgerichtete Kapitalhilfen in Form von (stillen) Beteiligungen oder Nachrangdarlehen. Betroffene Firmen sollen durch Eigen- und hybride Kapitalhilfen ihre Liquidität sicherstellen, wenn eine klare Perspektive besteht, dass die Tätigkeit fortgeführt werden kann. Die KfW gewährleistet die Förderung nach individueller Prüfung und Genehmigung.

Staatliches Finanzierungsprogramm entlastet Energiekonzerne

Die Bundesregierung legt ein Programm zur Finanzierung für Unternehmen auf, die durch die Zahlung von Sicherheitsleistungen im Terminhandel mit Energie gefährdet sind. Im Fokus stehen Firmen, die durch hohe Margin Calls an Energie-Terminmärkten in Liquiditätsengpässe geraten. Durch die stark steigenden Preise verschärfen sich die finanziellen Sicherheitsanforderungen. Deutsche Energiekonzerne können zudem kurzfristig Kreditlinien der KfW erhalten, die mit einer Bundesgarantie unterlegt sind. Beide Maßnahmen sollen bei Liquiditätsengpässen, die durch eine plötzliche Verschärfung der Marktsituation bedingt sind, das Funktionieren der Energiemärkte sicherstellen.

Das Kreditvolumen des Finanzierungsprogramms beläuft sich auf 100 Milliarden Euro. Antragsberechtigt sind deutsche Energiekonzerne, die beim Kauf von Strom an der Leipziger Energiebörse EEX Strom sowie beim Erwerb von Erdgas an der Terminbörse ICE Europe in Amsterdam Margin Calls tätigen müssen. Der Bund unterzieht das Unternehmen einer Bonitätsprüfung. Weiterhin muss das Management des betroffenen Unternehmens auf Boni verzichten.

Weiterführende Informationen

Informationen zu Entlastungen für Unternehmen finden Sie hier:


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