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Wirtschaftsumfeld | Russland | Teilmobilmachung, Arbeitgeber

Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber

Unternehmen in Russland ist zu empfehlen, aktiv zu identifizieren, welche Mitarbeiter von der Mobilmachung betroffen sein werden und wie diese ersetzt werden können.

Von Edda Wolf | Bonn

Arbeitgebern kann empfohlen werden, im Zusammenhang mit der Mobilmachung folgende Handlungen vorzunehmen:

  • alle Arbeitnehmer in Bezug auf ihre (militärische) Spezialisierung anzufragen, militärische Erfahrung, Militärberufe und Rang bei den Mitarbeitern in Erfahrung bringen;
  • sich das Wehrbuch vorlegen lassen;
  • die Kategorien der Arbeitnehmer, auf die sich die Bestimmungen über die Teilmobilmachung potenziell erstrecken können, innerhalb der folgenden drei Monate zu bestimmen;
  • feststellen, wer von den Mitarbeitern einberufen werden könnte;
  • Mobilmachungsplan ausarbeiten (laut föderalem Gesetz Nr. 31-FZ vom 26. Februar 1997 "Über die Mobilmachungsvorbereitung und die Mobilisierung in der Russischen Föderation", Artikel 9);
  • Welche Schlüsselpositionen sind betroffen? Berufliche Positionen, deren Bedeutung für das Unternehmen und deren Anzahl feststellen, die im Falle der Einberufung zu ersetzen sind;
  • Wie kann Ersatzpersonal beschafft werden? Den Arbeitsmarkt unter den neuen Bedingungen zu analysieren, darunter die Verfügbarkeit von Fachkräften und die Höhe der Gehälter;
  • Ersatzpersonal am Arbeitsmarkt suchen.

Kategorisierung der Mitarbeiter nach Wichtigkeit für das Unternehmen

In der Regel erhält das Unternehmen zusammen mit den Einberufungsentscheiden eine Liste des Kreiswehrersatzamtes (Militärkommissariats), auf der alle Mitarbeiter im wehrfähigen Alter eingetragen werden sollen, mit einer Bewertung von 1 bis 5: „1 = elementar wichtiger Arbeitnehmer, fürs Unternehmen unverzichtbar“ (Quote: maximal 20 Prozent aller Mitarbeiter) bis „5 = fürs Unternehmen verzichtbar“.

Die Befragung der Unternehmen nach der Wichtigkeit der Mitarbeiter ist eine Form der Kommunikation zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Unternehmen. Es handelt sich um eine Anhörung des Unternehmens laut föderalem Gesetz Nr. 31-FZ vom 26. Februar 1997 "Über die Mobilmachungsvorbereitung und die Mobilisierung in der Russischen Föderation" (Zakon “O mobilisazionnyj podgotovki i mobilisazii”, Artikel 21).

Das Schreiben sollte vom Arbeitgeber beantwortet werden. Dabei sollte der Arbeitgeber das Schreiben mit dem ausgefüllten Formular nicht nur ans Militärkommissariat, sondern auch an die Kreisverwaltung (russisch: rajonnaja administrazija) schicken, um für das Funktionieren des Unternehmens wichtige Mitarbeiter möglichst nicht zu verlieren.

Wenn es Arbeitnehmer im Unternehmen gibt, die einen Anspruch auf einen Aufschub von der Einberufung zum Militärdienst haben (z.B. in den Bereichen IT, Telekommunikation und Medien), sollte der Arbeitgeber seine Beschäftigten bei der Antragstellung beim Ministerium für digitale Entwicklung unterstützen.

Einberufung von weiblichen Arbeitnehmern zum Militärdienst auch möglich

Bei seinen Planungen sollte ein Arbeitgeber nicht nur an die männlichen, sondern auch die weiblichen Arbeitnehmer denken. Die Teilmobilmachung gilt rechtlich für „Bürger der Russischen Föderation“. Also können auch Frauen betroffen sein. Es gab in den russischen Medien Berichte, dass vereinzelt Frauen einen Einberufungsbescheid bekommen haben.

Aktuell werden vor allem Unteroffiziere, Panzerfahrer, Panzergrenadiere (Mot-Schützen), Artilleristen, Fahrer und Fahrermechaniker gesucht. In diesen militärischen Berufen sind Frauen nur selten ausgebildet. 

In den Bereichen medizinischer Dienst (Ärztinnen, Krankenschwestern, Sanitäterinnen) sowie Militärdolmetscher/-übersetzer muss jedoch auch mit der Einberufung von Frauen gerechnet werden.


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