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Wirtschaftsumfeld | Russland | Ein- & Ausreise, Aufenthalt

Internationaler Reiseverkehr und Aufenthaltsbestimmungen

Der Linienflugverkehr zwischen der Europäischen Union (EU) und Russland ist eingestellt. Die Ein- und Ausreise muss über Drittstaaten erfolgen.

Von Hans Peter Pöhlmann, Edda Wolf | Bonn

Russische Fluggesellschaften dürfen nicht mehr in der EU landen. Sie haben zum 8. März die regulären Flugverbindungen in das Ausland, mit Ausnahme von Belarus, eingestellt.

Flüge nach Russland erfordern Umstieg in einem Drittstaat

Umsteigeverbindungen nach Russland sind derzeit möglich über: 

  • Serbien (Belgrad, Air Serbia),
  • die Türkei (Istanbul/Antalya, Turkish Airlines),
  • Israel (Tel Aviv, El Al),
  • Ägypten (Kairo, Egypt Air),
  • Katar, Bahrain und die Vereinigten Arabischen Emirate (Doha, Qatar Airways / Bahrain, Gulf Air / Abu Dhabi, Etihad / Dubai, Emirates).

Deutsche Staatsbürger mit gültigem Visum dürfen nach Russland einreisen. Die Einreise ist ausschließlich per Flugzeug möglich.

Benötigt werden ein deutscher Reisepass mit mindestens sechsmonatiger Gültigkeitsdauer und ein gültiges Visum für die Russische Föderation, beziehungsweise ein dauerhafter Aufenthaltstitel ("wid na schitelstwo"). Zudem muss ein negativer PCR-Test in russischer oder englischer Sprache vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente teilweise von den staatlichen Regelungen abweichen. Bitte erkundigen Sie sich daher auch bei Ihrer Fluggesellschaft.

Aufgrund des Ukraine-Russland-Konflikts wurden bis zum 14. März 2022 elf Flughäfen in Südrussland geschlossen, darunter die Flughäfen Lipezk, Belgorod, Brjansk, Kursk, Woronesch, Krasnodar und Rostow am Don.

Die Sanktionen wirken sich erheblich auf den Flugverkehr aus. Das könnte in nächster Zeit auch dazu führen, dass sich das Inlandsflugnetz ausdünnt. 

Landgrenzen zur EU sind passierbar

Das Auswärtige Amt meldet, dass die Grenzübergänge Russlands zu EU-Staaten geöffnet sind. Beim Passieren sind jeweils die Coronavorschriften des Ankunftslandes zu beachten. Informationen hierzu stellt das Auswärtige Amt auf der jeweiligen Länderseite bereit.

  • Finnland: Grenzübergänge für den Straßenverkehr können regulär genutzt werden. Der finnische Bahnkonzern VR hat jedoch den Zugverkehr zwischen Sankt Petersburg und Helsinki eingestellt.
  • Estland / Lettland / Polen: Die Grenzübergänge sind geöffnet und passierbar. Kurzfristige Änderungen sind aufgrund der aktuellen politischen Lage jederzeit möglich.
  • Litauen: Viele Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, beispielsweise auf der kurischen Nehrung. Die Ausreise (mit dem Kfz) ist über die Grenzübergänge Kybartai - Tschernischewskoje sowie Panemunė - Sowjetsk möglich.

Auswärtiges Amt rät von Reisen nach Russland ab

Folgende Personengruppen können derzeit nach Russland einreisen:

  • russische Staatsbürger,
  • Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis,
  • Ausländer mit gültigem Visum.

Die Vergabe von Geschäftsvisa an Deutsche ist prinzipiell möglich. Bislang gilt das internationale Abkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Russland zur Visavergabe. Über die hierfür einzureichenden Dokumente und das Abkommen informiert die Botschaft der Russischen Föderation in Deutschland.

Auch Touristenvisa können beantragt werden. Die Vergabe von elektronischen Visa bleibt jedoch bis auf weiteres ausgesetzt.

Das Auswärtige Amt rät von Reisen in die Russische Föderation ab. Für Südrussland und die Grenzregionen zur Ukraine gilt eine Reisewarnung.

Chipkarte und Pflichtuntersuchungen für Ausländer mit längerfristiger Aufenthaltsbewilligung

Ausländische hoch qualifizierte Spezialisten (HQS) und ihre Familienmitglieder dürfen bei Vorlage eines gültigen Visums regulär ein- und ausreisen. Visa für hoch qualifizierte Spezialisten (HQS) müssen im Vorfeld der Beantragung mit dem zuständigen Fachministerium abgestimmt werden.

Ebenso ist die Einreise von Monteuren und Technikern von russischer Seite aus weiter möglich. Hierzu muss ein "ordentliches Arbeitsvisums“ mit dem Einreiseziel "Montagearbeiten“ beantragt werden. Für die Erteilung eines Arbeitsvisums ist laut Angaben der russischen Botschaft in Deutschland die Vorlage einer förmlichen Einladung des russischen Innenministeriums oder einer schriftlichen Einladung der Industrie- und Handelskammer der Russischen Föderation im Original erforderlich. Diese müssen über den Arbeit- oder Auftraggeber in Russland organisiert werden.

Ausländer, die sich länger als 90 Tage in Russland aufhalten, müssen seit dem 29. Dezember 2021 nach der Einreise bei den Migrationsbehörden eine elektronische Karte beantragen. Auf dieser sind ihre persönlichen und biometrischen Daten gespeichert. Die Unterlagen können über das staatliche Portal Gosuslugi eingereicht werden.

Darüber hinaus ist für Ausländer, die zu Arbeitszwecken länger als 30 Tage einreisen sowie für Ausländer, die sich zu sonstigen Zwecken länger als 90 Tage im Land aufhalten, innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise eine medizinische Pflichtuntersuchung vorgeschrieben. Die Bescheinigung über die Pflichtuntersuchung ist jeweils 90 Tage gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit ist die Untersuchung innerhalb von 30 Tagen zu wiederholen. Ausführliche Informationen, auch zu Sonderfällen und Ausnahmeregelungen, bietet die AHK Russland.

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