Wirtschaftsumfeld | Russland | Gegensanktionen
Neue Ausnahmen für Wertpapiergeschäfte mit Ausländern
Die Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in Russland hat neue Ausnahmen für Wertpapiergeschäfte erlaubt.
13.05.2022
Von Edda Wolf | Bonn
Gebietsansässigen Investmentfonds-Verwaltungsgesellschaften und Emittenten von Wertpapieren ist erlaubt:
- bis zum 1. Juli 2022 - für gebietsansässige Investmentfonds-Verwaltungsgesellschaften den Abschluss (die Durchführung) von Geschäften (Transaktionen), die den Verkauf von Wertpapieren ausländischer Emittenten, einschließlich ausländischer Investmentfonds, die ab dem 22. Februar 2022 im Vermögen des Investmentsfonds enthalten sind, an ausländische Personen, die mit sogenannten „unfreundlichen ausländischen Staaten“ verbunden sind, beinhalten, sofern die erhaltenen Gelder einem bei einem russischen Kreditinstitut eröffneten Konto gutgeschrieben werden;
- unbefristet - für Emittenten von Wertpapieren, die gebietsansässig sind und von ausländischen Personen kontrolliert werden, die mit sogenannten "unfreundlichen ausländischen Staaten" verbunden sind, ungeachtet des Ortes ihrer Gründung oder des Ortes ihrer überwiegenden Geschäftstätigkeit, Geschäfte mit Gebietsansässigen zu tätigen (auszuführen), die zu Eigentumsrechten an den von diesen Emittenten platzierten Wertpapieren führen.