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Wirtschaftsumfeld | Russland | Gegensanktionen

Neue Lockerungen der Devisenkontrollen für Exporteure

Die Zentralbank und die Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in Russland haben Lockerungen beim Zwangsumtausch von Devisen durch Exporteure genehmigt.

Von Edda Wolf | Bonn

Das Direktorium der Zentralbank von Russland hat am 26. Mai 2022 beschlossen, die Anforderungen für den obligatorischen Verkauf von Fremdwährungen (Zwangsumtausch von Devisen) durch Exporteure weiter zu lockern, um die Möglichkeiten der Exporteure zum Management ihrer Fremdwährungsliquidität zu erweitern.

Frist auf 120 Geschäftstage verlängert

Die Frist für den Zwangsverkauf von Devisen durch Exporteure wurde auf 120 Geschäftstage ab dem Datum der Gutschrift der Devisen auf den Bankkonten verlängert. Diese Entscheidung gilt für erhaltene Fremdwährungen, für die kein Zwangsverkauf erfolgt ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto des Gebietsansässigen bei der zugelassenen Bank. Zuvor war der Zeitraum für den Verkauf von Devisen von 3 auf 60 Geschäftstage verlängert worden.

Umfang auf 50 Prozent gesenkt

Gemäß dem Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 303 vom 23. Mai 2022 wurde der Umfang des obligatorischen Verkaufs von Fremdwährungen von 80 auf 50 Prozent der Summe der Fremdwährungseinnahmen von Exporteuren gesenkt.

Ausnahme für Devisen, die zur Bezahlung von Importen benötigt werden

Darüber hinaus dürfen gebietsansässige Exporteure  - gemäß dem Beschluss der Unterkommission der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation - seit 13. Mai 2022 auf den zwangsweisen Verkauf von angesammelten Devisen innerhalb von 120 Arbeitstagen nach ihrer Gutschrift auf einem Bankkonto verzichten, sofern sie diese zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen aus Importverträgen verwenden. Dazu müssen gleichzeitig die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • ein Gebietsansässiger ist gleichzeitig Vertragspartei von Ausfuhr- und Einfuhrverträgen, die mit demselben Gebietsfremden oder mit verschiedenen Gebietsfremden geschlossen werden, einschließlich der Fälle, in denen ein zwischen einem Gebietsansässigen und einem Gebietsfremden geschlossener Vertrag sowohl Ausfuhr- als auch Einfuhrbedingungen enthält;
  • der Ausfuhrvertrag einer gebietsansässigen Person, aufgrund dessen sie Devisen erhält, und der Einfuhrvertrag einer gebietsansässigen Person, aufgrund dessen sie die im Rahmen des genannten Ausfuhrvertrags erhaltenen Devisen für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen verwenden will, sind bei derselben zugelassenen Bank registriert und (oder) die Abrechnungen im Rahmen der Ausfuhr- und Einfuhrverträge der gebietsansässigen Person erfolgen über Konten bei derselben zugelassenen Bank;
  • Die Abschreibung von Devisen zugunsten eines Gebietsfremden im Falle eines Einfuhrvertrags erfolgt vom Transit-Devisenkonto des Gebietsansässigen, dem die Devisen zuvor im Rahmen des Ausfuhrvertrags in Höhe der anstehenden Zahlungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Einfuhrvertrag gutgeschrieben wurden.

(Quellen: Beschluss des Direktorenrates der Zentralbank der Russischen Föderation vom 26. Mai 2022; Auszüge aus den Protokollen der Sitzungen der Unterkommission der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation Nr. 39 vom 26. April 2022, Nr. 36 vom 21. April 2022, Nr. 35 vom 19. April 2022).


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