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Wirtschaftsumfeld
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Wirtschaftsumfeld | Russland | Teilmobilmachung, Arbeitsrecht
Aktuell gibt es folgende Rechtsgrundlagen für die Teilmobilmachung in Russland und die Regelung der Arbeitsverhältnisse im Zusammenhang damit.
29.09.2022
Von Edda Wolf | Bonn
Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 647 vom 21. September 2022 „Über die Ankündigung der Teilmobilmachung in der Russischen Föderation“
Föderales Gesetz Nr. 31-FZ vom 26. Februar 1997 "Über die Mobilmachungsvorbereitung und die Mobilisierung in der Russischen Föderation"
Föderales Gesetz Nr. 336-FZ vom 14. Juli 2022 „Über die Änderung des föderalen Gesetzes „Über die Mobilmachungsvorbereitung und die Mobilisierung in der Russischen Föderation“ und Artikel 51 des föderalen Gesetzes „Über Militärdienst und Militärdienst“"
Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1677 vom 22. September 2022 „Über Änderungen der Einzelheiten der gesetzlichen Regelung der Arbeitsbeziehungen und anderer direkt damit zusammenhängender Beziehungen in den Jahren 2022 und 2023“
Schreiben des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz der Russischen Föderation Nr. 14-6/10/B-13042 vom 27. September 2022 an die Allrussische Union "Föderation unabhängiger Gewerkschaften Russlands" und an die Allrussische Arbeitgeberverband „Russischer Verband der Industriellen und Unternehmer“