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Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in Russland

Bestimmte Geschäfte mit Personen aus "unfreundlichen Staaten" sind in Russland seit März 2022 genehmigungspflichtig. Zuständig ist die Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen.

Von Edda Wolf | Bonn

Die Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in Russland kann Genehmigungen für Geschäfte (Transaktionen) gemäß der Präsidialerlasse Nr. 79 vom 28.02.2022 und Nr. 81 vom 01.03.2022 erteilen. Das Finanzministerium ist für Genehmigungen gemäß dem Präsisialerlass Nr. 95 vom 05.03.2022 zuständig.

Erteilung von Genehmigungen durch die Unterkommission (Präsidialerlasse Nr. 79 und 81)

Gemäß den Erlassen des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 79 vom 28.02.2022 und Nr. 81 vom 01.03.2022 sowie der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 295 vom 06.03.2022 wurde ein Unterausschuss der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation (im Folgenden "Unterkommission" genannt) unter der Leitung von Finanzminister Anton Siluanow eingesetzt.

Der Unterausschuss ist befugt, über die Erteilung von Genehmigungen für Immobilien- und Wertpapiergeschäfte von Gebietsansässigen, die mit "unfreundlichen Staaten" verbunden sind, durch die Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen zu entscheiden.

Der Antrag auf Genehmigung, auf dessen Grundlage die Unterkommission eine Entscheidung trifft, wird bei der zuständigen Stelle - dem Finanzministerium der Russischen Föderation - eingereicht.

Bevor Sie einen Antrag beim Finanzministerium einreichen, empfehlen wir Ihnen, sich mit der Liste der Vorgänge vertraut zu machen, über die die Unterkommission entscheiden kann.

Das Verfahren für die Einreichung eines Antrags sowie eine vollständige Liste der beizufügenden Unterlagen sind in den Abschnitten 4-15 der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 295 vom 06.03.2022 aufgeführt.

Der Antrag und die beigefügten Unterlagen können auf Papier oder elektronisch eingereicht werden, auch in Form von elektronischen Dokumenten, die mit einer elektronischen digitalen Signatur versehen sind.

Der Antrag und die beigefügten Unterlagen können an das Finanzministerium der Russischen Föderation per E-Mail podcom@minfin.gov.ru oder per Post an folgende Adresse geschickt werden: Ilyinka-Straße 9, 109097 Moskau.

Anträge und Unterlagen werden persönlich entgegengenommen: Iljinka-Straße 9, 5. Eingang, Raum 121 (Eingang von der Bolschoi-Tscherkasski-Gasse), Moskau.

Die föderalen Exekutivbehörden und/oder die Zentralbank von Russland können auch beim russischen Finanzministerium die Erteilung von Genehmigungen für Gebietsansässige beantragen. In einem solchen Fall müssen der Antrag und die Begleitdokumente bei der zuständigen föderalen Exekutivbehörde und/oder der Zentralbank von Russland eingereicht werden.

Internetlink: https://minfin.gov.ru/ru/permission/79-81/

Erteilung von Genehmigungen durch das Finanzministerium (Präsidialerlass Nr. 95)

Ausstellung von Genehmigungen zur Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber ausländischen Gläubigern durch Gebietsansässige

Das Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 95 vom 5. März 2022 legt ein vorübergehendes Sonderverfahren für Gebietsansässige (Schuldner) zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen über 10 Millionen Rubel (oder den Gegenwert dieses Betrags in Fremdwährung) pro Kalendermonat aus Darlehen, Darlehen und Finanzinstrumenten an ausländische Gläubiger, die mit "unfreundlichen Staaten" (deren Liste durch den Erlass der Regierung der Russischen Föderation Nr. 430-r vom 05.03.2022 genehmigt wurde) verbunden sind, fest.

Die Definition des Begriffs eines Gebietsansässigen ist in Artikel 1 des föderalen Gesetzes Nr. 173-FZ vom 10. Dezember 2003 „Über die Devisenregulierung und Devisenkontrolle“ enthalten.

Zahlungen für solche Verbindlichkeiten erfolgen in Rubel über ein Konto vom Typ C, das der Schuldner bei einem russischen Kreditinstitut im Namen eines ausländischen Gläubigers eröffnet. Der Kontomodus vom Typ C wurde durch Beschluss des Verwaltungsrats der Zentralbank der Russischen Föderation vom 08.03.2022 eingeführt.

Zu diesen Zahlungsverpflichtungen eines Gebietsansässigen gehören beispielsweise:

  • Hauptbetrag der Schuld und Zinsen auf das Darlehen;
  • Provision auf die bereitgestellte Kreditlinie;
  • Dividenden, Coupons (Zinsen) auf Wertpapiere, einschließlich Eurobonds.

Gleichzeitig sind das Finanzministerium Russlands und die Zentralbank von Russland ermächtigt, Gebietsansässigen Genehmigungen zur Erfüllung der oben genannten Verpflichtungen direkt in Fremdwährung auszustellen, das heißt ohne Verwendung eines Typ-C-Kontos.

Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen Gebietsansässige, die Kreditinstitute oder Nicht-Kreditinstitute sind, einen Antrag bei der Zentralbank von Russland stellen, alle anderen Gebietsansässigen - beim Finanzministerium Russlands.

Anträge von Gebietsansässigen auf Erteilung einer Genehmigung werden in freier Form erstellt und enthalten Informationen, die die Identifizierung des Antragstellers, des ausländischen Gläubigers (Emittenten), eines mit diesem verbundenen ausländischen Landes, eines Finanzinstruments oder eines Darlehensvertrags (Darlehensvertrag) ermöglichen. Sie schließen Daten über die Höhe und Währung des Kredits (Darlehen), das Volumen und die Währung der Emission (Serien) von Wertpapieren mit Emissionsqualität, die Laufzeit des Kredits (Darlehen oder Verpflichtungen aus dem Finanzinstrument) und den nächsten Zahlungstermin für die Verpflichtungen ein.

Der Antrag eines Gebietsansässigen auf eine Genehmigung wird an die E-Mail-Adresse podcom@minfin.gov.ru gesendet, mit anschließendem Einreichen eines Dokuments auf Papier per Post oder persönlich beim Finanzministerium Russlands unter der Adresse: 109097, Moskau, st . Ilyinka, 9 (Eingang 5, Raum 121).

Der Antrag und die beigefügten Unterlagen können auch in elektronischer Form unter Verwendung einer elektronischen Signatur eingereicht werden.

Informationen über Deviseneinnahmen gebietsansässiger Teilnehmer an Außenhandelsaktivitäten sollten in Form eines elektronischen Dokuments im Microsoft Excel-Format gemäß dem empfohlenen Formular übermittelt werden.

Um Anträge auf Erteilung einer Genehmigung umgehend zu prüfen, sollten sich die Gebietsansässigen zunächst an das zuständige föderale Exekutivorgan wenden, um die entsprechenden Informationen im Formular an das Finanzministerium Russlands zu senden.

Internetlink: https://minfin.gov.ru/ru/permission/95/


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